Die Wahl des Bürgermeisters ist eine der wichtigsten demokratischen Entscheidungen in jeder Stadt oder Gemeinde. Doch bei der Oberbürgermeisterwahl hat das Wahlamt der Statdt Freiburg teilweise versagt. Durch vermeintliche Schlampereien bei der Versendung und Zustellung von Briefwahlunterlagen, erhielten viele Bürger ihre Wahlbriefe verspätet oder gar nicht mehr. Bei der ersten Wahl hätten die Wahlhelfer vielfach die Wahlvenachrichtigung der erschienenen Wähler einbehalten oder die nicht darauf hingewiesen, dass sie diese für einen evtl. erforderlichen 2. Wahlgang aufbewahren mussten. Viele Wählern fehlten somit die erforderlichen Informationen für den 2. Wahlgang und wenn sie keine Zeitungen lasenn waren sie nicht informiert. Eine weitere Benachrichtigung "sparte" sich die ansonsten oft belehrerische Stadtverwaltung.
Schwarzer Peter gesucht?
Die Stadtverwaltung schiebt den „Schwarzen Peter“ auf die Deutsche Post, welche die Zustellung verzögert habe, doch die andere Wahrheit ist, dass die Briefwahlunterlagen teilweise viel zu spät ausgesandt wurden. Darüber hinaus sind die Adressen der Empfänger wohl teilweise mangelhaft platziert worden, so dass die Post Probleme mit der maschinellen Lesbarkeit und Verarbeitung hatte. Formgerecht beim Briefzentrum in Freiburg eingelieferte Briefe mit lesbaren Adressen erreichen in der Regel am nächsten Werktag die Freiburger Empfänger. Zwischen der ersten Wahl und dem 2. Wahlgang lagen zwei Wochen. Genug Zeit für die Stadtverwaltung, sollte man im Zeitalter von Computern und elektronischen Medien meinen, um die Wahlunterlagen rechtzeitig und nicht auf den „letzten Drücker“ zum Versand zu bringen.
Meister von Ausreden?
Die städtischen „Meister der Ausreden“ teilten zwar in ihrem Verschiebebahnhof der Schuldigen mit: „Am Mittwoch, 2. Mai, hatte das kommunale Rechenzentrum KIVBF vormittags technische Probleme mit dem elektronischen Einwohnermeldeverfahren“. Was allerdings vom 22.4.2018 bis zum 2. Mai 2018 geschah, um den rechtzeitigen Versand der Wahlbriefe sicherzustellen, bleibt fragwürdig. Um den totalen Schiffbruch mit der Briefwahl zu kaschieren und zu retten, was noch zu retten ist, gestand die Stadtverwaltung das Malheur ein und schrieb auf ihrer nur von wenigen Wahlberechtigten gelesenen Website: „Da eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr erfolgen kann, bitten wir, wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, den Antrag persönlich beim Wahlamt...zu stellen. Sie können dann die Briefwahlunterlagen mitnehmen oder gleich dort ihre Stimme abgeben“ (siehe Screenshot).
Wissenmüssen statt erneute Benachrichtigung?
Viele Bürger, die bei der ersten Wahl ihre Wahlbenachrichtigung abgegeben oder nicht aufbewahrt hatten und sich nicht über die Medien informierten, wussten gar nicht, wann, wo und wie sie im zweiten Wahlgang wählen sollten. Weniger als ein Drittel alles Bürger haben die Badische Zeitung abonniert. Viele Bürger lesen keine Zeitung. Folglich erfahren sie allenfalls vom Hörensagen, wer im ersten Wahlgang gewählt oder nicht nicht gewählt worden ist. Und das „Hörensagen“ oder ein Aufruf in den Medien genügen nicht, um die Wähler - mit allen notwendigen Informationen - zur einer zweiten Wahl aufzufordern. Es kann auch nicht einfach unterstellt werden, dass alle Bürger wissen müssen, dass im ersten Wahlgang kein Kandidat gewählt wurde, und sie also im bereits zuvor angesetzten 2. Wahltermin noch einmal wählen sollten. Das wissen zwar die Bürger, die die Zeitung lesen und ins Internet schauen, aber nicht die vielen Bürger, die es aufgegeben haben, die Zeitung zu lesen.
Eine Stadtverwaltung, die im zweiten Wahlgang eine breite Legitimation ihres Oberbürgermeisters durch eine hohe Wahlbeteiligung und eine Mehrheit durch die Wahlberechtigten erreichen will, sollte nicht daran sparen, ihnen einen erneuten Brief mit einer Wahlbenachrichtigung für den 2. Wahlgang zu senden. Mit einer so mangelhaften Informationspolitik kann man nicht die Mehrheit der Bürger für eine Beteiligung an der Wahl gewinnen, sondern nur die politisch interessierte Hälfte der Wahlberechtigten. Was die andere Hälfte will und wählen würde, bleibt im Dunkeln.
Zwar sieht die Kommunalwahlordnung des Landes Baden-Württemberg (KomWO) in § 4 eine formellen Benachrichtigung der Wahlberechtigten unter Angabe des Wahltages ausdrücklich vor, jedoch ist für den Fall einer notwendigen Nachwahl bereits ein neuer Termin bestimmt. Damit erspart sich die Verwaltung eine zweite Benachrichtigung und unterstellt, dass den Wählern die Fakten, die zu einem zweiten Wahlgang führen, bekannt werden. Wie die vielen Rückfragen zeigen ( und das wird auch der Rückgang der Wahlbeteiligung belegen), ist das WISSENMÜSSEN der Bürger ein Verwaltungsirrtum.
Abteilungsleiter im Wahlamt der Stadt Freiburg ist Thomas Willmann. Das Wahlamt steht unter der Regie des Amtes für Bürgerservice und Informationsverarbeitung, das von Bernd Mutter geleitet wird.
Goldene Zitronn für städtische Schlamperei.
Für diesen Fauxpas bei der Organisation des 2. Wahlgangs zeichnen wir das Wahlamt der Stadt Freiburg mit einem sogenannten Negativpreis aus: Mit der „Goldenen Zitrone“ für Schlamperei bei der Freiburger Oberbürgermeisterwahl.