Bild-Chefreporter Nikolaus Harbusch ist ein vorzüglicher Journalist. Seine Meisterstücke gelingen ihm nicht nur durch Spürsinn, Intelligenz und Fleiß, sondern auch durch eine besondere Eigenschaft: Hartnäckigkeit.
Penetrante Hartnäckigkeit benötigte der gefürchtete „Ins-Bild-Setzer“ auch gegen die „Strategie des Aussitzens“ der beiden mit dem Skandal befassten Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse & Norbert Lammert. Im November 2009 berichtete er erstmals (nachdem er konkrete und heiße Infos erhalten hatte) über den Beschaffungs-Skandal von Staatsdienern mit den Luxus-Füllhaltern. Er sollte später als Montblanc-Skandal des Deutschen Bundestages in die Geschichte eingehen. Am 8.8.2016 löste Harbusch ein moralisches Erdbeben aus, indem er die Deutschen fragte: „Warum schützt Lammert die Montblanc-Raffkes?“ (siehe unseren Screenshot).
Jahrelang mussten die vorzüglichen Juristen der Bild-Zeitung mit dem Bundestag und den Verwaltungsgerichten um die erbetene Auskunft aus dem Bundestag kämpfen, weil Bundestagspräsident Norbert Lammert sich weigerte, der Presse Auskunft über die Steuerverschwender zu erteilen. Er selbst hatte Dokumente offenbar auch mit einem edlen Montblanc-Füller unterzeichnet. Selbst als das Verwaltungsgericht Berlin den Bundestagspräsident verpflichtete, der Presse die verweigerte Auskunft zu erteilen, blieb er uneinsichtig und stur. Letztlich gaben standfeste Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg der Wahrheit Vorrang vor der Vertuschung. Sie verurteilten den Präsidenten des Deutschen Bundestags rechtskräftig, die Namen der „Montblanc-Raffkes“ herauszurücken. Im November 2009 berichtete die BILD-Zeitung erstmals über den Skandal. Danach sollen 115 Abgeordnete innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller für 68 800 Euro auf Staatskosten gekauft haben. Harbusch fragte: „Wer sind die Montblanc-Raffkes?“
Es erfordert starke Richter mit Zivilcourage, wenn sie das Gesetz gegen den obersten Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland anwenden müssen. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschied am 11. Oktober 2016 durch seinen Präsidenten Joachim Buchheister und die Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Axel Schreier und Nicolai Panzer gegen den Präsidenten des deutschen Gesetzgebers. Das Urteil ist ein Meilenstein für die Pressefreiheit, für den Auskunftsanspruch der Presse und für die volle Transparenz des stattlichen Handelns der bezahlten Diener der Bürger. Es ist eine schallende Ohrfeige für den vertuschenden Geheim-Staat und die schwarzen Schafe der Selbstbediener unter unseren Staatsdienern. Die absolute Mehrheit von vielen Millionen deutscher Erwerbstätigen kann sich nicht beliebig aus der Staatskasse bedienen. Sie unterschreiben mit 1-Euro-Kugelschreibern rechtskräftig die anfallenden Dokumente. Es stellt sich jetzt diese berechtigte Frage: Haben nur die genannten Abgeordneten des Deutschen Bundestages unsere Staatskasse mit derartigen Kosten belastet? Oder auch andere Staatsdiener und Angehörige des politischen Establishment ? Für investigative Recherchen und weitere Enthüllungen bleibt noch viel aufzuklären. Das öffentliche Interesse von vielen Millionen kritisch gewordenen Wählern ist groß. Eine "Brise von Trump" wird zur Bundestagswahl über den Atlantik wehen und noch andere Geheimkrämer, Auskunftsverweigerer und Zensierer treffen. Wer zensiert hat etwas zu verbergen? Der hartnäckige Bild-Reporter setzte die siebenjährige Aussitzer der Vertuschung am Schluss schachmatt. Am Schluss siegte das Recht.
Das Regionalia-Justizportal dokumentiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts (siehe PDF).
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgsgerichts Berlin-Brandenburg im Montblanc-Skandal des Deutschen Bundestages. (PDF-Dokument: OVG Berlin-Brandenburg)
Screenshot aus Bild: Gibt es noch andere Raffkes unter den Staatsdienern? (Bild: wese)
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