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Mittwoch, 25. Dezember 2024
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Goldene Zitrone: Für "Gerichtsvollzieher Gnadenlos"?

Gerichts-Check: Goldene Zitrone für Gerichtsvollzieher Gnadenlos? (Bild: Fotolia)

Nicht Verschwendungssucht, sondern Not, schwere Krankheiten, Schicksalsschläge und/oder Arbeitslosigkeit sind nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes Ursache für die Schulden von einigen Millionen Bürgern. Gnade in der Not ist eine Stütze der Gerechtigkeit: Nach Artikel 1 des Protokolls der europäischen Menschrechtskonvention darf niemand die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Schließlich ist auch unser Staat der größte deutsche Schuldner, ohne dass die Schuldenmacher belangt werden. Das Thema betrifft einige Millionen Bürger existenziell, es besteht also millionenfach Aufklärungsbedarf. Denn es gibt eine überwältigende Mehrheit von vielen Millionen Schuldnern und nur eine kleine Minderheit von reichen Gläubigern.

Die meisten Schuldner sind mit der Bewältigung ihrer Not beschäftigt, stehen unter gewaltigem seelischen Druck und haben oft keine besonderen Kenntnisse ihrer Rechte in der Zwangsvollstreckung. Ihre Gegner, die ihnen oft Aufforderungen mit empfindlichen Drohungen schicken, sind meistens erfahrene Profis für die Eintreibung von Forderungen.

Oft haben die Schuldner auch kein Geld, um sich gegen überzogene Vollstreckungen zu wehren und höhere Gerichte anzurufen. Manchmal werden ihre Anträge schon beim Amtsgericht abgeschmettert oder einfach nicht bearbeitet und liegen gelassen. Demgemäß gibt es eine umfangreiche und freundliche Rechtsprechung für durchgeklagte Vorstellungen der Gläubiger und eine nur sehr dünne Rechtsprechung für die armen Schuldner.
Es gibt sogar Mitarbeiter in Gerichten, die Anwälte und Inkassounternehmen darüber beraten, wie sie erfolgreich gegen die Schuldner vollstrecken können.

Nach schockierenden Informationen und Beschwerden nehmen wir im Regionalia-Justizportal die Arbeit der Justiz, der Vollstreckungsbehörden und der Gerichtsvollzieher unter die Lupe. Wir befragen Schuldner nach ihren positiven und negativen Erfahrungen mit den örtlichen Gerichten und Gerichtsvollziehern. 

 

Wir haben folgende Fragen:

1. Welche Erfahrungen haben Sie mit welchem Gerichtsvollzieher gemacht?

2. Wurde Ihnen angemessener Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung gewährt oder verweigert?

3. Wurden an Ihrem Haus oder an Ihrer Wohnung offene Vollstreckungsandrohungen oder Haftandrohungen des Gerichtsvollziehers für jeden sichtbar angebracht?

4. Sind Krankmeldungen, ärztliche Zeugnisse oder Krankenhausaufenthalte akzeptiert oder ignoriert worden?

5. Ist Ihre Wohnung durch den Gerichtsvollzieher aufgebrochen und/oder durchsucht worden und wurden dabei Schließanlagen zerstört?

6. Stand der angerichtete Schaden in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung oder war der angerichtete Aufbruchschaden größer als die geltend gemachte  Kleinforderung?

7. Hat der Gerichtsvollzieher auf Ihre gesundheitliche Situation (Bluthochdruck, Schlaganfallgefahr oder ähnliches) Rücksicht genommen und Ihnen Hilfe in der Not geleistet?

8. Wurden eindeutige Krankheitsbefunde und ärztliche Zeugnisse anerkannt oder wurden diese wider besseren Wissens ignoriert oder ohne konkrete Gründe angezweifelt?

9. Hat der Gerichtsvollzieher Sie bei anderen Behörden oder sonstigen Dritten angeschwärzt, indem er ihnen seine Erkenntnisse aus den Vollstreckungsverfahren mitgeteilt hat?

10. Hat der Gerichtsvollzieher Ihnen Ratenzahlungen in neuen Fällen grundsätzlich verweigert, weil sie wegen unsteten/unsicheren Einkommensverhältnissen frühere Vereinbarungen nicht erfüllen konnten?

11. Sind Ihre Anträge vom Vollstreckungsgericht und vom Gerichtsvollzieher angenommen, entschieden oder ignoriert worden und wurde dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt oder ignoriert?

12. Sind Wegegelder zum gleichen Zeipunkt bei Ihnen und bei anderen Schuldnern am gleichen Ort erhoben worden, obwohl der Fahraufwand nur einmal getätigt worden ist?

Ihre Antworten senden Sie bitte an:

Regionalia-Verlag
- Justizportal -
Postfach 1230
79221 Umkirch

eMail: justizportal@regionalia.de

Auf Wunsch trifft sich Justizreport-Redakteur Benjamin Schmidt mit Informanten und Schuldnern auch persönlich.

Die Antworten werden von unserem Redaktionsteam - zusammen mit unserem sachkundigen Rechtsanwalt - ausgewertet und bewertet. Der Justiz-Check soll zeigen:  Gibt es einen "Gerichtsvollzieher Gandenlos" und einen "Gerichtsvollzieher Gnadenvoll"?

  (Justizportal, Artikel-Nr. 11032 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 15.08.2016 09:27.

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