Wir haben folgende Fragen:
1. Welche Erfahrungen haben Sie mit welchem Gerichtsvollzieher gemacht?
2. Wurde Ihnen angemessener Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung gewährt oder verweigert?
3. Wurden an Ihrem Haus oder an Ihrer Wohnung offene Vollstreckungsandrohungen oder Haftandrohungen des Gerichtsvollziehers für jeden sichtbar angebracht?
4. Sind Krankmeldungen, ärztliche Zeugnisse oder Krankenhausaufenthalte akzeptiert oder ignoriert worden?
5. Ist Ihre Wohnung durch den Gerichtsvollzieher aufgebrochen und/oder durchsucht worden und wurden dabei Schließanlagen zerstört?
6. Stand der angerichtete Schaden in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung oder war der angerichtete Aufbruchschaden größer als die geltend gemachte Kleinforderung?
7. Hat der Gerichtsvollzieher auf Ihre gesundheitliche Situation (Bluthochdruck, Schlaganfallgefahr oder ähnliches) Rücksicht genommen und Ihnen Hilfe in der Not geleistet?
8. Wurden eindeutige Krankheitsbefunde und ärztliche Zeugnisse anerkannt oder wurden diese wider besseren Wissens ignoriert oder ohne konkrete Gründe angezweifelt?
9. Hat der Gerichtsvollzieher Sie bei anderen Behörden oder sonstigen Dritten angeschwärzt, indem er ihnen seine Erkenntnisse aus den Vollstreckungsverfahren mitgeteilt hat?
10. Hat der Gerichtsvollzieher Ihnen Ratenzahlungen in neuen Fällen grundsätzlich verweigert, weil sie wegen unsteten/unsicheren Einkommensverhältnissen frühere Vereinbarungen nicht erfüllen konnten?
11. Sind Ihre Anträge vom Vollstreckungsgericht und vom Gerichtsvollzieher angenommen, entschieden oder ignoriert worden und wurde dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt oder ignoriert?
12. Sind Wegegelder zum gleichen Zeipunkt bei Ihnen und bei anderen Schuldnern am gleichen Ort erhoben worden, obwohl der Fahraufwand nur einmal getätigt worden ist?
Ihre Antworten senden Sie bitte an:
Regionalia-Verlag
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Auf Wunsch trifft sich Justizreport-Redakteur Benjamin Schmidt mit Informanten und Schuldnern auch persönlich.
Die Antworten werden von unserem Redaktionsteam - zusammen mit unserem sachkundigen Rechtsanwalt - ausgewertet und bewertet. Der Justiz-Check soll zeigen: Gibt es einen "Gerichtsvollzieher Gandenlos" und einen "Gerichtsvollzieher Gnadenvoll"?