Um ein Haar erwischt in der Linie 1: „Mitläufer-Haarschnitt“ ließ Polizei um ein Haar mitlaufen.
Der vermutliche Vergewaltiger der Freiburger Medizinstudentin Maria L. hatte einen sogenannten „Mitläufer-Haarschnitt“. Das ist die Undercut-Frisur, die heute viele junge Männer tragen, weil sie „in“ sein wollen oder weil auch andere Männer (und viele berühmte Stars) diesen Schnitt tragen. Bei dieser Frisur werden die Haare auf beiden Seiten des Kopfschädels militärisch-glatt abrasiert und lediglich auf dem Schädeldach verbleibt die lange Haarpracht, wie eine Art „umgekehrte Haar-Bürste“, oft noch mit einem Haarschwanz. Von dieser modischen Haarpracht verlor der Heranwachsende, vermutlich beim Raufen mit seinem Opfer und bei seiner vermeintlichen Vergewaltigung, offensichtlich ein einziges, 18,5 cm langes, gefärbtes Haar (mit seiner Haarwurzel). Dieser einzige Haar, ein schwarzer Schal und die Bilder der Kamera in der Linie 1 der Freiburger Straßenbahn VAG, waren die wenigen Indizien für den sensationellen Aufklärungserfolg der Freiburger Polizei. Insgesamt 68 Ermittler machte sich an die praktische Polizeiarbeit und gingen rund 1600 Hinweisen und 1400 Vernehmungen nach. Andreas Stenger, Leitender Kriminaldirektor am Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, lieferte mit seinen 270 Mitarbeitern den Freiburger Kollegen diese wertvolle Erkenntnis: Die DNA dieses Haares ist die DNA des Täters. Steger und seine Mitarbeiter hatten das Haar in einigen Säcken voller Brombeer-Dornen gefunden; Freiburger Polizisten hatte das Gestrüpp am Tatort bei ihrer vorbildlichen Spurensicherung eingesammelt. Doch mit dieser wertvollen DNA-Erkenntnis allein war noch wenig anzufangen, solang der früherer Besitzer diese einzigen Haares nicht gefunden war. Mit nur einem Haar konnte man ihn leicht um ein Haar breit verpassen. Doch bei der Freiburger Polizei gab es innovative Polizisten. Und die ließen es richtig „müllern“. Unter der Leitung von Kriminaloberrat David Müller wurden in der Sonderkommission Dreisam allen Hinweisen nachgegangen,„Informationsmüll“ abgesondert und objektive Tatsachen gesucht . Man kam auf die kluge Idee, dass der vermutliche Mörder sich bei der Tat wohl nasse Schuhe und nasse Hosen geholt haben müsste.Tagelang sichteten 7 Polizisten der Sonderkommission die Bilder sämtlicher Freiburger Aufzeichnungskameras. Sie wurden fündig mit den Aufzeichnungen aus der Kamera der Linie 1 der Freiburg Straßenbahn, auf ihrer Fahrt von Littenweiler Richtung Tatort. Mit der Straßenbahn fuhr der vermutliche Täter von und in sein deutsches Heim. Gegen 02:00 Uhr morgens stieg er in der Tatnacht an der Haltestelle Lassbergstrasse aus. Jetzt musste er nur noch identifiziert werden.
Ab 30.11.2016 lief - mit diesen Fotos - die Fahndung nach dem vermuteten Täter. Die markanten Haarsträhnen wurden zur Pechsträhne für den vermutlichen Vergewaltiger. Am 2.12.2016 wurde er in Littenweiler entdeckt und festgenommen. Der 17-jährige Afghane war im November 2015 nach Deutschland eingereist. Es gab gegen ihn zuvor schon Ermittlungen wegen illegaler Einreise und wegen dem nicht erhärteten Verdacht einer Körperverletzung. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer dankte der Polizei für ihre vorzügliche Arbeit und teile auf der heutigen Pressekonferenz mit, dass der Beschuldigte derzeit die Aussage verweigere und es bisher kein Geständnis gibt. Eine nach seiner Verhaftung durchgeführte zweite DNA- Analyse habe aber eine Übereinstimmung mit den am Tatort und an der Ermordeten gefundenen Spuren ergeben. Die Polizei sucht noch weiter nach dem Besitzer des am Tatort aufgefundenen Fahrrads und will jetzt noch den Ablauf des Verbrechens und das Umfeld postum aufklären.
Polizeipräsident Bernhard Rotzinger hat den Erfolg der Polizei mit seinem Leitenden Kriminaldirektor Peter Egetemaier mit großem Stolz präsentiert. Rotzinger: „Zur Aufklärung dieses Falls brauchte die Polizei die perfekte Beherrschung ihres Orchesters. David Müller war der vorzügliche Dirigent dieses Kriminal-Orchesters.“
Wenn die Beweise halten, hat die Polizei wirklich ein kriminalistisches Meisterstück geliefert.
Das Leid über die verabscheuungswürdige Ermordung der jungen Studentin bleibt. War die primitive Gier nach Sex das Motiv des noch jugendlichen Heranwachsenden?
Dieter Inhofer erwähnte in der Pressekonferenz einen Strafrahmen von 10 Jahren, für solche Taten von Heranwachsenden. Nach Paragraph 105 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz wendet der Richter dieses Recht an, wenn sich bei Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Nach Paragraph 105 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz beträgt die Höchststrafe dann 10 Jahre; bei Mord kann das Höchstmaß der Strafe aber auch bei 15 Jahren liegen. Ob Hussein K. tatsächlich erst 17 Jahre alt ist und das günstigere Jugendstrafrecht erhält, muss noch ermittelt und entschieden werden. Ob die fällige Röntgendiagnostik und die Betrachtung von Handwurzelknochen, Schlüsselbein und Gebiss des Täter sein wahres Alter offenbart?
Jetzt werden sich leider wieder die Populisten, die Trittbrettfahrer und die Zieher von politischem Image melden und notwendigen Aktionismus verkünden. Doch solche Verbrechen wird es, sowohl von Ausländern wie von Deutschen, leider immer wieder geben, solange es die Gier der Menschen nach Sex und Geld gibt. Dieser mutmaßliche Vergewaltiger dürfte nach einer Verurteilung in sein Heimatland abgeschoben werden.