Kraftmeierei mit Kraft oder parlamentarische Regierungskontrolle? Wer nichts zu verbergen hat, braucht Aufklärung nicht fürchten!
NRW-Scharren in Düsseldorf und Münster: Bringen Biesenbach, Lürbke, Scharrenbach und Co. Licht in die Kölner Silvesternacht? CDU und FDP im NRW-Landtag wollen aufklären und die Wahrheit finden. Ihre Abgeordneten im Untersuchungsausschuss wollen wissen, ob der Innenminister und die Ministerpräsidentin die Wahrheit sagten, oder sie vertuschen.
Peter Biesenbach, Mark Lürbke und Ina Scharrenbach sind die Worführer für eine rückhaltlose Aufklärung. Das Verfassungsgericht soll feststellen, ob die Parlamentarier ihre Regierung kontrollieren und Einsicht in die Verbindungsdaten ihrer amtlichen Dienst-Gespräche verlangen können. Die Kraft-Regierung verlangt den Schutz der Privatsphäre. Doch verwechselt sie da nicht privat mit öffentlich? Wenn für die wahrhaftige Demokratie mit Recht Transparenz verlangt wird, bleiben die mit Amtsmitteln geführte Dienstgespräche amtliches "Regierungshandeln". Falls in der Regierung - auf Kosten der Steuerzahler - auch Privatgespräche geführt wurden, kann dies wohl kaum dazu führen, auch die dienstlichen Behördegespräche unter dem Mantel "Privatsphäre" zu begraben. Derartige "Versenkungen" im Privaten und Geheimen machen parlamentarische Kontrolle unmöglich. Wenn Verbindungsdaten gespeichert wurden, sind dies objektive Beweismittel. Solche Daten aus behördlicher Telefontechnik dürfen nicht nur gespeichert werden, um kleine Beamte zu kontrollieren. Wenn sie erhoben wurden, muss es dem Parlament gestartet sein, damit die Wahrheit aufzuklären. Wenn die Regierung die Verbindungsdaten ihrer Beamten einsehen kann, dann muss es auch dem Parlament gestattet sein, bei begründeten Anlaß Einsicht in die Verbindungsdaten der zu kontrollierenden Regierung zu nehmen. Hannelore Kraft könnte den bösen Verdacht leicht entkräften.
Die angekündigte Organklage gegen die NRW-Landesregierung wegen Verletzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts ist nach der Mitteilung des Pressesprechers des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Ulrich Lau, inzwischen beim Gericht eingegangen. Die Klage wurde durch Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Ordinaris für öffentliches Recht und Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz, eingereicht.
Das Gericht teilte dazu am 28.11.2016 mit:
"Die drei Abgeordneten der CDU-Fraktion sowie der Abgeordnete der FDP-Fraktion, die Mitglieder im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV („Silvesternacht 2015“) sind, haben am 24. November 2016 ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet. Sie begehren festzustellen, dass die Landesregierung das parlamentarische Untersuchungsrecht durch die Ablehnung der Herausgabe von Beweismitteln verletzt habe.
In der Folge der Vorgänge in der Silvesternacht 2015 in Köln hat der Landtag Nordrhein-Westfalen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser hat den Auftrag, mögliches Fehlverhalten bzw. mögliche Versäumnisse nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher auf Landesebene betreffend die Planung, Durchführung und Nachbereitung, Auswertung und Analyse des Polizeieinsatzes im Zusammenhang mit der Silvesternacht 2015 zu untersuchen. Zum Untersuchungsauftrag gehören auch die Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und innerministerielle Informationsflüsse sowie die diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat es unter anderem abgelehnt, dem Untersuchungsausschuss Nachweise von Telefonverbindungsdaten der Ministerpräsidentin, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, vorzulegen."
Die Klage wurde eingereicht durch den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Ordinaris für öffentliches Recht an der Universität Würzburg. . Wir werden über den Verlauf des Prozesses berichten.