Der Ofen geht nicht aus im Holzöfele. Das in Schwierigkeiten gekommene Restaurant bleibt auch nach der Anmeldung der Insolvenz geöffnet, wenn die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen. Das Amtsgericht Freiburg hatte am 16.02.2017 dem Inhaber Robert Franke ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen (Aktenzeichen 8 IN 115/17). Diesen Beschluss müsste das Amtsgericht jetzt nach Anhörung der Gläubiger aufheben oder abändern und den Restaurantbetrieb, gegen Auflagen zur Schuldentilgung, freigeben. Dann könnte der bisherige Inhaber Robert Franke den Restaurantbetrieb fortsetzen und auf einen späten Schuldenschnitt bauen. Wir berichteten bereits mit Artikel Nr. 12456 am 01.03.2017.
Insider glauben, stattgefundene „Personal-Roachaden“ und andere Experimente hätten Holzöfele-Wirt Robert Franke viel Geld gekostet. Sie verweisen auf einige renommierten Ihringer Gastronomie-Betriebe die teilweise seit Jahren oder Jahrzehnten mit den gleichen (offensichtlich mit ihren Arbeitgebern zufriedenen) Köchen, Oberkellnern und Kellnern arbeiten, während sich beim Holzöfele seit Jahren ein großes Personal-Karussell drehte. Einer der Insider meinte dazu frei: „Die Holzöfele-Wirtin hat zwar flotte Sprüche und viel Luxus drauf, aber mit ihr ist auf Dauer nicht gut Kirschen essen.“ Auch die Handicaps des Wirte-Paares (beide sind keine ausgebildeten Köche) machten sich wohl bemerkbar. Dennoch verfügt das Lokal über viele Stammkunden, die einer guten Küche zu angemessenen Preisen treu bleiben könnten. Noch verkündet die Frankes dieses Motto: „Das Holzöfele steht für eine genussvolle, ambitionierte Küche, gepaart mit Kaiserstühler Gastlichkeit in ungezwungener Atmosphäre“. Man darf also gespannt sein, welche „Ambitionen“ (mit welchen Köchen und welchen Rohwaren) in der Zukunft verfolgt werden, wenn gleichzeitig noch Altschulden mit neuen Gewinnen bedient werden müssen.
Mit seiner Kontinuität beim Personal und einem diskreten Wirt und einer herzlich lachenden Wirtin, die beide über eine Kochausbildung verfügen und exzellent kochen können, ist das Hotel-Restaurant "Bräutigam" jetzt nach unserer Meinung erneut an der Spitze der Ihringer Gastronomie.
Vom 06.03.2017 bis einschließlich 16.03.2017 hat das Restaurant Holzöfele eine "kleine Verschnaufpause" angesagt. Es soll ein Sanierungsplan mit dem Ziel eines Schuldenschnitts zur Anwendung kommen. Diesem müssen allerdings die Gläubiger zustimmen. Nach § 287 der Insolvenzordnung kann der redliche Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung beantragen. Die Restschuldbefreiung ist ein Sanierungselement des deutschen Insolvenzrechtes. Diese ermöglicht es verschuldeten natürlichen Personen auf Antrag, nach einer Wohlverhaltensphase und einer Teilbefriedigung der Gläubiger, nach sechs Jahren schuldenfrei zu werden. Die Erklärung, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzutreten, gibt der Schuldner für zunächst sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Diese Frist kann noch auf drei Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner nachweist, dass er in dieser Zeit zu eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 Prozent fähig ist (§ 300 InsO). Der Insolvenzschuldner muss dazu bestimmte Pflichten erfüllen, die in § 287b und § 295 InsO geregelt sind. Die Restschuldbefreiung ist in den §§ 286 ff. der Insolvenzordnung genau gesetzlich geregelt. Der Zeitraum der Wohlverhaltensphase beginnt frühestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Nehrig plädiert für Betriebsfortführung.
Nach Auskunft des vom Amtsgericht Freiburg bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Nehrig (Freiburg) ist nach dem eingeleiteten Insolvenzverfahren eine Sanierung und Fortsetzung des Geschäftsbetriebes des Restaurants durch den bisherigen Geschäftsinhaber Robert Franke geplant. Das Restaurant soll geöffnet bleiben und weiterhin seine Gäste bedienen. Dr. Nehrig, ein cleverer Insolvenzabwickler mit langjährigen Erfahrungen, teilte mit, dass nach dem neuen Insolvenzrecht der Gesetzgeber die Betriebserhaltung und die Rettung der Arbeitsplätze in den Vordergrund gerückt habe. Die Fortsetzung des Betriebes durch den Schuldner erfolgt nach Vorlage eines Sanierungsplanes (Insolvenzplan), der mit den Gläubigern abgestimmt wird. Dieser ist in der Regel mit einem Schuldenschnitt verbunden. Die Gläubiger können auch bei Einzelpersonen der Freigabe des Betriebes aus der Insolvenzmasse zustimmen. In diesem Fall hat der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte den Gläubigern zur Verfügung zu stellen. Dies wird vom Insolvenzverwalter überwacht. Dieses Verfahren geht so lang, bis der Schuldner nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung erlangt. Am Schluss müssen die Gläubiger in der Regel mit einem großen Teil ihrer Forderungen „ins Gras“ beißen. Der Vorteil des Insolvenzverfahrens liegt darin, dass die wilden Zwangsvollstreckungen auf das Einkommen und das Vermögen des Schuldners gestoppt werden und Gläubiger sich wartend in in die Reihe der Massengläubiger stellen müssen.
Holzöfele Ihringen: Der Ofen bleibt warm im Ihringer Holzöfele - Schuldenschnitt für Robert Franke? (Bild: Regionalia)
Insolvenzverwalter Dr. Ulrich Nehrig: Nach dem neuen Insolvenzrecht hat der Gesetzgeber die Betriebserhaltung und die Rettung der Arbeitsplätze in den Vordergrund gerückt. (Bild: Kanzlei Nehrig, Braun & Sozien)
Screenshot vom Holzöfele: Auf Insolvenantrag kleine Verschnaufpause angesagt. (Bild: wese)
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