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"Inkompetente Luschen"? Michael Kavelmann klagt wegen Kündigung nach Kritik gegen Holzöfele.

Rote Karte für Kritik? Holzöfele-Wirt Robert Franke trennt sich von Chefkoch Michael Kavelmann.. (Bild: Fotolia1519160)

Erneut gibt es Zoff um das Personal im Ihringer Restaurant „Holzöfele“. Und wieder geht einer - oder wird gegangen. Um die Kochkunst, die Leistung und das Verhalten gab es offenbar Streit im Holzöfele. Dabei soll Michael Kavelmann die Frankes als „inkompetente Luschen“ beschimpft haben. Die Jungunternehmer wollten diese Kritik nicht auf sich sitzen lassen. Sie kündigten ihrem Chefkoch zum 15. Februar 2015 und stellten ihn frei. Doch hielten sie vermeintlich die Kündigungsfristen nicht ein. Der hochbegabte und gelernte Top-Koch zog gegen die gelernten Kellner und Restaurant-Fachleute vor das Freiburger Arbeitsgericht. Da die Kündigung nicht begründet wurde, erhob Michael Kavelmann Kündigungsschutzklage und klagte u.a. Lohnansprüche für November und Dezember 2014 ein. Kavelmann hatte im Holzöfele zunächst sein „kratives Herzblut“ als Chefkoch hinterlassen, doch auch er haderte zuletzt mit der resoluten Wirtin. Als Küchenchef des Holzöfeles wurde er nach vielen Veröffentlichungen am Kaiserstuhl eine bekannte Person der Zeitgeschichte, doch im Verhältnis zu anderen Top-Köchen hatte er sich den Frankes viel zu billig verkauft. Nach Informationen unserer Zeitung arbeitete Kavelmann für 18 Euro pro Stunde (brutto) und kam damit auf ein monatliches Nettogehalt von unter 3000 Euro. Zum Gehalts-Vergleich: Jürgen Schandelmeier zahlte in der Winzerstube Ihringen seinem damaligen Chefkoch Daniel Boschert monatlich über 8000 Euro brutto, Hans-Peter Männer seinem Spitzen-Koch Christoph Fischer in der Steinbuck-Stube rund 8500 Euro und Petra und Bruno Bohrer vom Bohrerhof ihrem Chefkoch Sebastian Kemper monatlich rund 9000 Euro. Doch auch diese Gehälter der Spitzen-Köche der Region liegen weit unter denen der Spitzen-Fußballer. Nach der Gehaltsklasse war Kavelmann vermeintlich ein "Schnäppchen" für das Holzöfele. Wurde er mit einigen Eigenschaften für das Wirte-Ehepaar zum Problem?

Wie der Pressesprecher des Arbeitsgerichts Freiburg, Wolfgang Gundel, mitteilte, begehrt Kavelmanns Anwalt Wolfgang Maier-Rudolph vom Arbeitsgericht die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam oder unzulässig ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Gundel ist als Arbeitsrichter Spezialist für das Recht zur Auflösung von Arbeitsverträgen und Mitverfasser des Kommentars „Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen“.

Der Gerichtssprecher teilte mit, dass die Sache nach dem Geschäftsplan an die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Freiburg verwiesen worden ist. Das Arbeitsgericht Freiburg mit seinen 16 Spruchkammern und den Außenstellen Offenburg und Villingen-Schwenningen ist für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil und Tuttlingen zuständig. Der Gütetermin vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Freiburg (Aktenzeichen 1 Ca 12/15) findet am Montag, den 9. Februar 2015 um 11:20 Uhr statt. Matthias Mohn, Richter am Arbeitsgericht, wird die Verhandlung führen. Regionalia wird über den Prozessverlauf berichten. 

Für den Restaurant-Betrieb „Holzöfele“ gilt aufgrund der Zahl seiner Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz. Ordentliche Kündigungen bedürfen demnach eines erheblichen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Grundes (§ 1 KSchG). Werden die Kündigungsgründe in emotionalen oder knappen Kündigungen nicht benannt, sind diese vom Arbeitgeber spätestens nach der Kündigungsschutzklage im Arbeitsgerichtsverfahren zu benennen und zu beweisen. Denn ein fehlender oder nicht anerkannter bezw. gesetzwidriger Grund macht die Kündigung unwirksam. Wegen der hohen Hürde für die soziale Rechtfertigung von Kündigungen und wegen der knappen Klagefrist von nur drei Wochen seit dem Zugang der Kündigung raten Arbeitsrechtler oft zu einer sofortigen Kündigungsschutzklage. In der Arbeitsgerichtssache Kavelmann gegen Franke wird das erkennende Gericht vermutlich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, eine nicht fristgerechte oder nicht sozial begründete Kündigung zurückweisen oder ein Abfindungsangebot unterbreiten. Franke wird also vermutlich Abfindung zahlen müssen, wenn er sich aus dem Arbeitsvertrag befreien und seinen Kritiker loswerden will. Doch dürfte er bei dem bescheidenen Lohn-Niveau von Kavelmann relativ günstig davonkommen.

Autor:  wese (Kaiserstuhl-Tuniberg, Artikel-Nr. 10248 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 09.02.2015 10:16.

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