Wie ziehen Banken vermögende Kunden in ihr „Spiel-Casino“?
Vor Uli Hoeneß wurden schon unzählige andere Bankkunden Opfer von Devisen-Spekulationen, in die sie von ihren Bankern hineingezogen wurden. Auch viele Banken wurden schon selbst Opfer ihrer Devisen-Spekulationen; nicht nur die anrüchige Herstatt-Bank und die noble Oppenheim-Bank. Auch die ehemals feinen königlich-bayerischen Notenbanken „Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank“ und die „Bayerische Vereinsbank“ wurden bereits Opfer von Spekulationen. Auch viele Landesbanken der Länder brachten sich und ihre Kunden mit Devisenspekulationen in Gefahr. Noch immer ziehen Banken Kunden in gefährliche Devisen-Spekulationen. In der Regel gehen sie dabei wie folgt vor: Sie spüren Kunden mit Festgeldanlagen auf und bieten ihnen dafür bessere Zinssätze als andere Banken (Lehman Brothers). Mit den überbotenen Zinsen ziehen sie die Geldanlagen erst einmal zu sich ab. Nachdem einige Monate - mit noblem Anstand und besseren Zinsen - vergangen sind und die Kunden Vertrauen gewonnen haben, werden ihnen Devisen- und Wertpapierspekulationen schmackhaft gemacht. Den Kunden wird gesagt, dass ihre Zinsen auf Festgeldanlagen sich durch die Zinssteuer und die Inflation selbst auffressen, während bei Devisenspekulationen enorme Gewinne eintreten könnten. Nach intensiver Bearbeitung, verbunden mit Einladungen zu exklusiven „Reichen-Veranstaltungen“, gelingt es vielen Banken nach einiger Zeit, ihre Kunden in ihr „Devisen-Spielcasino“ abzuholen. Uli Hoeneß glaubt wohl immer noch, sein Chef-Devisenhändler J.H. bei der Bank Vontobel sei sein wirklicher Freund gewesen. Wenn sich dieser Devisendealer an die Maxime seines 98 Jahre alten Bank-Patrons Hans Vontobel gehalten hätte, wäre nicht eigene Profitgier, sondern Ermahnung und ein Stopp für erkannte kranke Spielleidenschaft das Gebot für noble Fürsorge gewesen.
Das gefährliche Spiel mit Phantom-Millionen: „Short sale“ mit Devisen und Wertpapieren.
Die hinterlegten Festgelder oder Wertpapiere dienen fortan den Banken als Sicherheit für das Roulette mit Phantom-Milliarden und mit Termingeschäften, Leerverkäufen, Put-Optionen und Call-Optionen. Dabei ist es möglich, eine gewaltige Hebelwirkung zu erzielen und 100 Millionen Dollar, Yen, Pfund oder Franken zu kaufen, ohne das Geld zu besitzen. Indem kurzfristig auf steigende und fallende Kurse spekuliert wird, werden immer wieder neue Positionen eröffnet. So kommt es auf Dauer zu hunderten oder tausenden einzelnen Abschlüssen mit Millionensummen, die nur als Phantom existieren. Bei jedem „Drehen“ der Positionen und jedem Abschluss und Gegengeschäft ziehen die Banken erneut ihre Provision. Wenn sie nicht selbst, sondern nur mit dem Geld ihrer Kunden spekulieren, sind die Banken immer der sichere Gewinner. Die Kunden können dagegen ihr ganzes Vermögen verspielen und verlieren. Sind die hinterlegten Festgelder oder Wertpapiere verbraucht, werfen die Banken ihre Kunden in der Regel hinaus und suchen sich andere, neue Dumme. Manche Banken gewähren auch noch "Devisen-Spiel-Kredite" auf des restliche Vermögen. Bei diesem „Massen-Karussell von Positionen mit Phantom-Millionen“ verlieren die Kunden in der Regel schnell den Überblick über ihre getätigten Geschäfte und deren Ergebnisse.
Denn im Gegensatz zu den ihnen überlegenen Banken haben sie keine EDV-Anlage im Hintergrund, die ihnen ihre Gewinne, Verluste und Risiken genau aufzeichnet. Privatkunden haben für ihre privaten Geldanlagen in der Regel keine Buchhaltung. Käufe und Verkäufe werden meist telefonisch genehmigt und in vielen Fällen wird dem Devisenhändler sogar ein Ermächtigungsrahmen für eigenmächtiges Handeln eingeräumt. In den Dokumenten sind nur die Kauf- und Verkaufskurse genannt, nicht jedoch die Erträge. Die Devisenhandelsabteilung der Bank befindet sich auch meistens nicht am Kunden-Wohnort und die Bestätigungen und Abrechnungen für Geschäfte werden oft in tausenden von Dokumenten erteilt, über die auch ein intelligenter Kunde mit der Zeit den vollständigen Überblick verliert. Am Ende des folgenden „Desasters“ können die Bankkunden, nach vergangenen Jahren, oft nicht mehr auseinanderhalten, wie hoch die Gewinne und Verluste der Phantom-Spekulationen und wie hoch die Zinsen und Kapitalerträge auf die hinterlegten realen Geldeinlagen waren. Oft kommt noch hinzu, dass die Abrechnungen „banklagernd“ gehalten werden und der Kunde sie ohne weite Reise zur Bank gar nicht einsehen kann. Deswegen kommt es sodann oft zur Verdrängung der bitteren Realität. Da das reale Geld oft ersichtlich weniger geworden, oder ganz weg ist, denkt der Kunde, er habe keine Gewinne gemacht und folglich auch nichts zu versteuern. Bei diesem Irrtum des Kunden zwischen der Steuerfreiheit auf Devisenspekulationen, der Kapitalertragssteuer auf Geldanlagen und der Spekulationssteuer auf Wertpapiere werden die Kapitalertäge auf die reale Grundeinlage oft vergessen und innerlich mit den Spekulationsverlusten saldiert. Im Falle Hoeneß bin ich davon überzeugt, dass er bei Transaktionen auf 50.000 bis 70.000 Aktenblättern den Überblick verloren hatte, seine Gewinne, Verluste und Zinsen selbst nicht kannte und über die gesonderte Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus den Spekulationen und den Gewinnen/Zinsen aus den hinterlegten realen Geldern vielen Irrtümern unterlegen ist. Bei Einholung eines kritischen und unbefangenen Expertengutachtens von aus dem Handel ausgestiegenen Devisenhandelexperten könnte Hoeneß leicht beweisen, dass ihm eine genaue Selbstanzeige trotz klarem Erklärungswillen unmöglich war und er sich in einem entschuldigenden Notstand befand.
Lottospieler und Spielbankbesucher zahlen keine Steuer: Hoeneß spielte Lotto mit Devisen und Optionen, verlor teilweise sein Kapital und muss dennoch Steuern zahlen.
In der gegenwärtigen Betrachtung des Falles Hoeneß kommen die rationalen Fachkenntnisse zu kurz und die Urteile werden mit maskierten Neid-Emotionen emotional gefällt. Um noch mehr Steuer einnehmen zu können, haben sich die Mandadsträger die" Trennung der Einkunftsarten" einfallen lassen. Danach können Verluste in in einem Bereich nicht mehr mit Gewinnen im anderen verrechnet werden. Nach früherem Recht waren Spekulationsgewinne aus privaten Devisen-Geschäften steuerfrei. Im Gegenzug konnten auch die entstehenden Verluste nicht gegengerechnet werden. Würde man zu dem Urteil gelangen, dass Hoeneß aufgrund der Masse der getätigten Geschäfte - quasi schleichend - „faktischer Devisenhändler und Geldanleger“ geworden ist, könnten Gewinne und Verluste saldiert werden. Eine solche Einstufung als faktischer gewerblicher „Händler mit Devisen und Geld“ wäre durch eine entsprechende Gewerbe- und Steuererklärung von Hoeneß möglich gewesen. Dann hätten sämtliche Erträge aus den Geldgeschäften mit den Verlusten verrechnet werden können. In diesem Fall hätte sich seine Steuerlast möglicherweise stark verringert. Unfair wird Hoeneß auch bewertet, wenn die Betrachter ihre eigenen Verhältnisse anlegen und so tun, als wäre hier einer steuerliche Offenbarung und eine Selbstanzeige so einfach möglich gewesen wie bei bisher verschwiegenen normalen Einkommen. Wer den Wust von Belegen bei sich fast täglich drehenden Devisengeschäften wirklich kennt, wird Hoeneß bestätigen, dass einem Laien die Berechnung der Gewinne und Verluste (fast) unmöglich ist. Das genau war das offensichtliche Problem, vor dem sich Hoeneß drückte: Er wusste mit der Zeit selbst nicht mehr, wie viel er wirklich verdient und wie viel er zu versteuern hatte. Dazu bräuchte sich Richter Heindl nur einmal vorstellen, seine Einnahmen der letzten zehn Jahre wären nicht schnell - durch fixe Monats- und Jahresgehaltsabrechnungen - zu ermitteln, sondern durch über 50.000 Stundenzettel, auf denen nur die geleisteten Stunden, nicht jedoch die tatsächlichen Erträge aufgelistet sind. Bei diesem offenkundigen Erklärungsnotstand wird die Benachteiligung von Hoeneß bei der schnellen und genauen Selbstanzeige gegenüber Selbstanzeigern mit einfach zu erklärenden Steuersachverhalten deutlich.
Steuerverschwender herrschen über Steuerhinterzieher?
Wer ist eigentlich moralisch verwerflicher? Der Steuerhinterzieher, der zwar viel, aber nach Ansicht der „Geringerverdiener“ zu wenig, von seinem selbst erarbeiteten Einkommen an den Staat abführt? Oder der Steuerverschwender? Die Steuer-Verschwender verprassen das nicht selbst verdiente und nicht selbst erarbeitete Geld fremder Leister und Steuer-Einzahler. Damit machen sie ihren Wählern auch Werbegeschenke, zum Zwecke ihrer gut dotierten Wiederwahl und ihres Machterhalts. Die Steuer-Einzahler stört vielleicht nur, dass die Verschwender ihres Geldes sie permanent „vergewaltigen“ und ihnen ungleich mehr von ihrem Einkommen abnehmen, als sich selbst. Weil die Steuer-Verschwender auch die Herrschenden sind, gibt es eine relativ scharfe Steuerfahndung, aber gar keine gleich scharfe Steuer-Verschwendungs-Fahndung.
Neid-Demokratie: Die Mehrheit zieht einer Minderheit mehr aus der Tasche als sich selbst.
In unserem System bestimmt die Masse der Gering-Verdiener, wie viel sie den Viel-Verdienern aus der Tasche ziehen will. Dadurch kommt es zu dem verrückten Ergebnis, dass die Vielarbeiter für ihre Mehrleistung mehr Steuern zahlen müssen, als die Weniger-Leister für geringere Leistung. Diese Vergewaltigung der Viel-Leister durch die Weniger-Leister ist ungerecht. Sie ist ein Neid-Produkt der Demokratie. Denn jene, die sich auf Kosten der Anderen ohne Gegenleistung mehr holen wollen, als sie selbst in das Gemeinwesen einzahlen, sind bei der Entscheidung nicht als Befangene ausgeschlossen, sondern stimmen natürlich dafür, den Reicheren noch mehr aus der Tasche zu ziehen.
Millionen-Messlatte als Neid-Produkt: Ungleiche Vergleiche zwischen Vielverdienern und Geringverdienern.
Dem maskierten Neid folgend, fordern „Geringverdiener“ neben einem höheren Steuersatz auch noch eine schärfere Bestrafung von Vielverdienern. Der Bundesgerichtshof hat demgemäß eine Millionen-Messlatte aufgestellt. Sie ist ein reines Neid-Produkt der weniger Verdienenden. In einem Staat, der nicht nur den trügerischen Schein von Gerechtigkeit vor sich her trägt, dürfte nur Gleiches mit Gleichem und nicht Ungleiches mit Ungleichem gemessen werden. Bei wahrer Gerechtigkeit müsste daher ein Vielverdiener bei einer Steuerhinterziehung nach seiner Lebens- und Steuerleistung beurteilt werden. Es ist verschlagen und heuchlerisch, wenn ein Vielverdiener zwar viel höhere Steuern als viele Beamte, Angestellte und Arbeiter zahlt, bei der Bestrafung aber nach dem Wertmaßstab der Kleinverdiener beurteilt werden soll. Auch bei vielen Beamten, Angestellten und Arbeitern summieren sich die Ergebnisse ihrer bezogenen steuerfreien Vorteile, Nebeneinnahmen und Wohltaten leicht auf 25 % ihres offiziellen monatlichen Einkommens. Wenn die "Geringverdiener" Hoeneß nicht mit Proportionalität, sondern mit ihren (kleineren) Verhältnissen messen, ist das heuchlerisch und ungerecht.
Nach 40 Jahren Recherchen-Erfahrung: Wir sind alle große und kleine Sünderlein.
In unserer Gesellschaft sehen wir oft den Balken im eigenen Auge nicht, aber den Splitter im fremden. Wir sind alle kleine oder große Sünderlein. In den letzten 40 Jahren meines Berufslebens ist mir klar geworden, dass man nur über spezielle „indirekte Recherchen“ an die Kerne der Wahrheit gelangt. Wenn man direkt fragt, bekommt man selten die ganze Wahrheit gesagt. Selbst bei der Bestellung von hohen und gut bezahlten Richtern kam es zu „Deals“ und zur Benutzung von „besonderen Verbindungen“. Auch Richter und Staatsbeamte haben oder hatten Konten in der Schweiz. Millionen Bürger führen versteuerte oder unversteuerte Nebentätigkeiten aus. Nach wie vor blühen Schwarzarbeit und Schwarzdienstleistung und es gibt sprudelnde steuerfreie Vorteile und schwarze Kassen. Die Erfahrung meines Lebens aus dem gewachsenen „KnowHow“ meiner 40-jährigen Tätigkeit lautet: Jeder Mensch macht Fehler, jeder Mensch hat gute und schlechte Seiten. Wenn ich mir jeweils einen „Probanden“ mit meiner indirekten Recherche vorgenommen habe, bin ich, nicht nur bei Unternehmern und Bankern, sondern auch bei Amtsträgern, Mandatsträgern, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Anwälten, Pfarrern, Ärzten und vielen anderen Berufsgruppen, schon auf schreckliche Verfehlungen, Vorteilnahmen, Nebentätigkeiten, Wohltaten und Verwöhnungen gestoßen. Deswegen kenne ich nicht nur Steuerhinterzieher, sondern auch Steuerverschwender, Arbeitszeitdiebe, Vorteilsnehmer, Schwarzberater, Schwarzarbeiter, Geschenkannehmer, Vortragshalter, Spesendiebe, Beihilfediebe, Staatssachendiebe, Betriebsmitteldiebe, Telefon- und Kopierkostendiebe usw. Und ich weiß auch, warum (zum Beispiel im Wulff-Prozess) oft nur sehr beschränkt ermittelt wird. Es gibt nicht nur die Bonus-Meilen, bei denen Fluggesellschaften ihre Auftraggeber dadurch bestechen, dass sie ihnen private Boni (geldwerte Vorteile) zukommen lassen, wenn sie ihre Flüge nicht bei anderen (billigeren) Fluggesellschaften buchen. Sie zahlen den Bonus (nachträglichen Rabatt) nicht denen zurück, die das Ticket aus der Unternehmens- oder Staatskasse bezahlten, sondern behalten den geldwerten Vorteil steuerfrei für sich. Bei meinen Recherchen bin ich auf eine Fülle von (noch) versteckten Deals und Wohltaten von Sparkassen, Banken, Unternehmen, Verbänden, Stiftungen, Vereinen und Organisationen gestoßen, die die Deutschen nicht besser aussehen lassen als die Italiener. Die versteckte und maskierte "Bananen-Republik" läßt an vielen Stellen grüßen! Sie müssten manche Finanzpolitiker, besonders auch einige „Steuer-Diebe-Jäger“ aus Nordrhein-Westfalen, extrem nachdenklich machen. Es gibt eine ganze Fülle anderer Deals, Steuerverschwendungen, Steuerhinterziehungen, Vorteilsgewährungen für Vorträge, Dienstleistungen, Gefälligkeiten, Wegschauen (auch für Kinder und Angehörige), auf die ich mich in der Regel konzentriere, um in die Spiegel der selbstgerechten und eifrigen Hardliner zu schauen und ihre Schatten zu sehen.
Ursache der Steuerhinterziehung: Zu hohe Steuern und gigantische Steuerverschwendungen.
Die Ursache der Steuervermeidung liegt in immer mehr und immer höheren Steuern und in der völligen Ungleichbehandlung der Steuerzahler und der Steuerverschwender. Zwar gibt es hohe Strafen für Steuersünder und eine scharfe Steuerfahndung für Steuerhinterzieher, doch kaum Strafen und keine Fahndung gegen Steuerverschwender. Warum wohl? Weil die Verfügenden über dier Steuereinnahmen, die Mandatsträger und Amtsträger die Gesetzgeber und Ausführer sind. Die Staatsschulden-Krise hat ihre Ursache in der gigantischen Steuerverschwendung. Jeder Bürger kann das sehen, wenn die gleichen Straßen in kurzer Zeit mehrfach aufgerissen und wieder teuer mit Steuergeld zugeteert werden. Der Staat baut teuer und kauft teurer. Jeder Bürger baut sein Eigenheim zum festen Preis. Nur beim Staat wird alles immer viel teurer (siehe Flughafen Berlin u.a.). Doch die eingenommenen Steuern genügten den Steuermittel-Verwendern nicht. Sie pumpten sich auch noch die Ersparnisse der Bürger bei Banken und Lebensversicherungen; mit Staatsanleihen und Krediten (Schuldenstand 2130 Milliarden Euro) und verprassten das Geld. Und in der Südeuropa-Krise zahlten die Staatsschuldner die Schulden nicht etwa an ihre Kreditgeber zurück. Statt dessen wurde das verprasste Geld einfach „verdoppelt“, indem es noch einmal „neu geboren“ wurde: Durch EZB-Aufkauf der wertlosen Schuldtitel und Gutschrift von neuem gedruckten Geld an die Gläubiger, die damit jetzt erneut kaufen und (gegen Zinsen) ausleihen können (= Hyper-Inflation). Die Politiker haben ihre Wähler mit Wahlversprechen gekauft und ihre Versprechungen mit Krediten finanziert. Mit Krediten, die nicht sie selbst bezahlen, sondern die Steuerzahler künftiger Generationen. Bei 2130 Millarden EURO Staatsschulden gehören zuerst die Steuer-Verschwender und Staats-Schulden-Macher auf die Anklagebank. Der Steuerverschwendung sollte durch neue Instrumente und Bürgerkontrollen der Kampf angesagt werden. Denn wegen ihrer Verschwendung fordern die Politiker immer neue und höhere Steuern. Davon sind alle Bürger betroffen.
Hoeneß-Berater: Versagt oder geirrt?
So wie sich kritische Fragen an die Hoeneß-Banken wegen der Spielsucht-Ignoranz und der Steuer-Ignoranz stellen, so stellen sich auch kritische Fragen an seine Steuerberater und Rechtsanwälte, die Finanzverwaltung und das Gericht. Wenn Hoeneß schon nicht wusste, wie man eine wirksame Selbstanzeige stellt, so hätten es doch zumindest seine Berater wissen müssen. Sie hätten seinem erkennbaren Willen zur Anzeige seiner Steuerschuld einen wirksamen Inhalt geben und seinen Irrtum vermeiden sollen. Wenn bei dem Willen von Hoeneß auf Herstellung der Steuerwahrheit gar ein beamteter deutscher Steuerfahnder beraten und mitgewirkt hat, der sich danach als wichtiger Zeuge verweigert, ist das bezeichnend für die Nebentätigkeiten-Doppelmoral in unserem System. Wenn es schon offiziell kaum noch die vom Grundgesetz ursprünglich geforderte Trennung von Amt und Mandat gibt: weshalb sollte es sie dann in der Geheim-Beratung geben? Auch die „Star-Anwälte“ von Uli Hoeneß haben bisher nicht überzeugt, aber sicher viel gekostet. Ihr Verzicht auf Beweisanträge beschränkt ggf. eine Revision auf eine reine Rechtsfrage, mit geringen Chancen im rechtspolitischen Große-Koalition-Wind beim BGH. Dass ein so gewichtiger „Millionen-Prozess“ gegen einen so verdienstvollen Angeklagten in vier Tagen abgeschlossen werden soll, ist erstaunlich. Wenn Richter Rupert Heindl, trotz der Überraschung mit neuen "Millionen-Erkenntnissen" und der Einführung neuer Dokumente in die Hauptverhandlung, die Einhaltung seines Zeitplanes wichtiger ist als eine Aussetzung des Verfahrens (für genaue Steuer-Berechnungen), könnte ihm das den Ruf eines „Schnellrichters mit Vorläufigem“ einbringen. Hätte nicht weitere Berater von Hoeneß, oder im Notfall sogar seine Kinder und seine Frau, zu seinem Selbstanzeigewillen, oder Devisen- und Suchtexperten zu Auftragserteilung, Ergebnisüberblick und seinem Suchtverfall befragt werden sollen? Bei angeblich über 50.000 Transaktionen drängt sich im Rahmen der Prozessfürsorge - und nach den eigenen Aussagen des Angeklagten - die Einholung eines psychologisch-psychiatrischen „Spielsucht-Guthabens“ zur evtl. Ausräumung des schuldhaften strafrechtlichen Tat-Vorsatzes geradezu auf. Denn wer spielsüchtig (geworden) ist handelt zumindest mit verminderter Schuld. Dass die Anwälte hier nicht doppelgleisig, sondern selbstsicher eingleisig agiert haben, wirft kein gutes Licht auf ihre Qualität. Bei der Wirksamkeitsbewertung gibt es hinsichtlich von Gerechtigkeit und Chancengleichheit diese Rechtsfrage: Sollen Steuersünder, die leicht ermittelbares Bestechungsgeld, Honorare oder Zinsen in der Schweiz kassiert haben, und unter dem Druck von gekauften Steuer-CD's eine einfache Selbstanzeige eingereichten, besser dastehen als Spekulanten mit extrem kompliziert zu berechnenden Devisengeschäften? Dann wären kompliziert zu berechnende Geschäfte faktisch vom (noch gültigen) legalen Rechts-Instrument der schnellen Selbstanzeige ausgeschlossen. Genau deswegen sollte das Gericht Zeugen darüber vernehmen, wie kompliziert die exakte Berechnung der Gewinne des Angeklagten waren. Hatte er bei seiner Selbstanzeige zwar den Willen zur Steuerehrlichkeit, doch war eine genaue Ermittlung unmöglich? Befand er sich in einem entschuldigenden Notstand hinsichtlich der Ermittlung genauer Zahlen? Und muss in solchen Fällen, wenn der Steuerpflichtige sein zu versteuerndes Einkommen nicht genau ermitteln kann, eine ausreichende (vorläufige) Schätzung mit dem Angebot der Quellen und der Nachreichung vollständiger Berechnungsgrundlagen genügen? Denn zweifellos könnte ein Steuerpflichtiger eine pauschale (auch überhöhte) Summe wirksam zur Nachversteuerung erklären. Liefert ein Steuerpflichtiger seine Steuerquellen ohne vorherige Entdeckung an das Finanzamt aus, wird nach seiner Offenbarung aber dennoch an komplizierten Vorbehalten aufgehängt, vernichtet dies den notwendigen Vertrauensschutz für die Rückkehr von Steuersündern zur Steuerehrlichkeit. Das für den deutschen Staat sehr lukrative Rückkehr-Instrument der Selbstanzeige ist der Abwanderung tüchtiger Unternehmer unbedingt vorzuziehen. Weil eine Minderheit von besonders Tüchtigen die ganz überwiegende Mehrheit der Steuereinnahmen aufbringt, sollten die Erfolgs-Macher nicht vertrieben werden.
Mut zum Wunder: Recht und Gnade für Uli Hoeneß?
Im Dreißigjährigen Krieg zeigte der schwedische König Gustav II. Adolf Gnade mit München und ließ die von seinen Truppen besetzte Stadt vor der Zerstörung bewahren. Man sprach vom „Wunder von München“. Der bayerische Kurfürst Maximilian I. lässt bis heute an diese Gnade erinnern. Maximilian ließ 1638 die Mariensäule auf dem Münchner Marienplatz errichten. Ob der in verschiedenen Presseorganen als „Richter Gnadenlos“ verspottete bayerische Landrichter Rupert Heindl (47) vom Landgericht München II im Fall Uli Honeß in München Gnade walten lässt, wird sich in Kürze zeigen. Über den Vorsitzenden Richter, von dem ein Foto mit kahlem Schädel und weißer Fliege am Hemdkragen veröffentlicht wurden, wird behauptet, dass er die Fakten und Akten liebt. Doch: Liebt er nur die Gesetze und sein Urteil, oder auch den Menschen? Im SPIEGEL berichtete die erfahrene Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen über andere Verfahren: „Er habe den Angeklagten kein einziges Mal angeschaut, gerade als ob dieser Luft für ihn gewesen wäre“. Das hätten Strafverteidiger, über deren Mandanten dieser Richter mit seiner Kammer geurteilt habe, berichtet. Wer Richter oder Staatsanwalt wird und über andere urteilen und richten will, ist in der Regel ein spezieller Mensch. „Göttlich“ ist ein Richter in der Regel nur, wenn er nicht nur der Wahrheit und dem Recht dient, sondern auch sich selbst; und wenn er auch die anderen Menschen liebt. Dann kann er auch mit gesundem eigenen inneren Selbstwert Gnade walten lassen, statt auf den emotionalen und wankelmütigen Mob oder seine politischen Beförderer zu schielen. Dabei sollte er auch den Menschen offen in die Augen sehen können, über die er urteilen soll.
Für ein kluges Gericht ist Gnade eine Stütze der Gerechtigkeit!
Autor des Artikels: Werner Semmler