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Umkirch
Mittwoch, 25. Dezember 2024
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DREI MÄNNER MIT HERZ: Gemeinderäte Dr. Gerd Babucke, Jörg Kandzia und Viktor Horn kämpften für Mitbürger in Not

Hut ab für drei Gemeinderäte mit Herz (Bild: Regionalia-Collage)

Hut ab für drei Männer mit Herz. Der „Oscar für Mut, Zivil-Courage und Menschlichkeit“ im Gemeinderat von Umkirch gebührt den Gemeinderäten Dr. Babucke, Kandzia und Horn ! Sie kämpften in einer Sitzung des Gemeinderates für einen Mitbürger in Not und überzeugten ein ursprünglich ablehnend gesinntes Gremium. 

Gnade ist eine Stütze der Gerechtigkeit, dachten sich wohl die CDU-Gemeinderäte Dr. Babucke, Kandzia und Horn am Montagabend in der Gemeinderatssitzung nach Anregungen aus dem Publikum. Sie hatten zu entscheiden über eine von Bürgermeister Walter Laub und Bauamtsleiter Bernhard Weckel vorgeschlagene Befreiung von einer bestehenden Beschränkung durch den Umkircher Bebauungs-Plan. Solche Milderungen von Zwangsvorschriften sind im Gemeinderat ständig auf der Agenda. Hunderte von Befreiungen wurden in den letzten Jahrzehnten einzelnen Bürgern beim Bauen in Umkirch erteilt. Es waren Zugeständnisse wegen besonderen Umstände, Erkenntnisse, Härten, Notlagen und Bedürfnisse der Bürger, die ein starrer Bebauungsplan nicht immer pauschal erfassen kann. Im vorliegenden Fall wollte ein Bauherr, der mit seinen pflegebedürftigen Eltern und seiner Frau und seinen Kindern in einer viel zu engen Wohnung in der Schauinslandstraße wohnt, im Wohngebiet  „Kalkofen“ bauen.  Um die alte und die junge Generation auf dem kleinen Bauplatz in seinem Häusle aufnehmen zu können, muss er einen Kellerteil um 25 cm erhöhen. Dadurch wird die zulässige Traufhöhe seines Hauses um 20 cm überschritten. Die Mehrheit der Gemeinderäte zeigte keinerlei Neigung, dem zuzustimmen, obwohl das Landratsamt und die Nachbarn keine Einwendungen hatten. Insbesondere die UBU und die SPD argumentierte damit, man wolle keinen Sonderfall schaffen und alle "gleich" behandeln. Obwohl die Verhältnisse nicht immer gleich sind. Selbst Ilias Moussourakos (UBU) argumentierte eiskalt, er bedauere zwar die Not der Familie, doch als Jurist sei er für die Einhaltung des Planes und dessen Autorität. Und der sei für Ihn "Gesetz".  Es zeichnete sich ab, dass der Bau-Antrag abgelehnt werden würde. Nach Zwischenrufen aus dem Publikum schilderte der anwesende Bauherr den Räten eindrucksvoll, dass er neben seinem beabsichtigen Hausbau zwei menschliche „Baustellen“ hat: Einmal die Versorgung seiner pflegedürftigen alten Eltern und die Versorgung seiner Kinder. Alle drei Generationen sollten in dem gleichen Haus wohnen. Da die Eltern Pflegefälle seien (Vater total blind, Diabetiker und Dialyse-Patient)  müsse er und seine Frau deren Pflege übernehmen und gleichzeitig seine eigenen Kinder aufnehmen. Innerlich schwer erregt und leise schilderte er die Tragödie seiner Familie und wie er für alle sorgen müsse.  Er fühle sich in der Pflicht für eine Eltern, die ihn mit 8 Geschwistern aufgezogen hätten, und denen der Dank und Hilfe schulde. Und er habe eine Fürsorgepflicht für seine eigenen eigenen Kinder. An dem Gemeinderat und Land-Arzt Dr. Gerd Babucke ging die Schilderung des Schicksals dieser Familie nicht kalt vorbei. Der Doktor brach eine Lanze für die Humanität und gegen den Formalismus, auch wenn er anführte, dass dies einen gefährlichen Präzedenz-Fall schaffe.  Babucke meinte, dass eine besondere, rechtfertigende Härte vorliege, die , im Gegensatz zum "Normalfall", eine Ausnahme zulasse. Auch Gemeinderat Jörg Kandzia richtete daraufhin einen leidenschaftlichen Appell zur Mitmenschlichkeit an seine Rats-Kollegen und dem schloss sich auch Gemeinderat Viktor Horn an. Die drei mutigen Gemeinderäte überzeugten die Mehrheit. Die UBU und die SPD, mit den anwesenden Räten Thom Hirzle und Eberhard Haas, stimmte dagegen. Doch mit den Stimmen des Bürgermeisters, der CDU-Fraktion und Wolfgang Rich (FWU) vollbrachte die Mehrheit der Räte eine christlich-mitmenschliche Tat für den Sorgenvollen, die Respekt verdient. Sie erteilten der Häuslebauer-Familie die beantragte Befreiung. Diese Räte waren nicht blind gegenüber der Not des Antragssteller und seines fast blinden Vaters, sondern sie sahen. Sie sahen, dass sie durch die Erteilung der Befreiung niemand schaden und durch Verzicht auf eine  „Formalie“  die Not einer Familie lindern.  Und mancher im Saal mag sich still und leise gefragt haben: Ob meine Kinder mich auch mal, so wie dieser gute Sohn, aufnehmen und pflegen, wenn ich in Not komme ? Oder mich ins Altersheim abschieben? Es ist Sommer und die Rosen blühn. Wir sehen es. Ein Blinder leider nicht. Es war ein Glück für diese Familie, dass einige Gemeinderäte genauer hingesehen  und gesehen haben.

Der „Oscar für Mut, Zivil-Courage und Menschlichkeit“  im Gemeinderat von Umkirch gebührt den Gemeinderäten Dr. Gerd Babucke,  Jörg Kandzia und Viktor Horn !

Autor: Werner Semmler


Autor:  ws (Umkircher Nachrichten, Artikel-Nr. 963 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 28.07.2009 19:42.

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Landarzt im Ruhestand und Gemeinderat: Dr. Gerd Babucke (Bild: Achim Keller)  

Bürgermeister Walter Laub und der Vorsitzende der CDU-Fraktion Jörg Kandzia (Bild: Achim Keller)  

Viktor Horn, Neuer Gemeinderat (CDU) am Wahltag im Rathaus (Bild: Achim Keller)  
 

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2 Kommentar(e)

03.08.2009 18:28:29   #2

isbo (Leser)
   
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 4
Ihrer Argumentation folge ich nicht Herr Leible! Die drei Männer haben richtig gehandelt! Deswegen gibt es ja gerade die Ausnahme der Befreiung! Ich denke Sie sind Jurist! Sie hätten nur Recht wenn es das Rechtsinstitut der Befreiung nicht gäbe!

03.08.2009 10:58:05 Zuletzt geändert am 03.08.2009 15:06:19 von KlausLeible   #1

KlausLeible (Einsteller)
   
Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 16
Der Artikel geht leider am Kernproblem von Befreiungen bei Bebauungsvorschriften vorbei. Jeder Bauherr hat einen oder mehrere gute Gründe für die von ihm gewünschten Befreiungen. Der Gemeinderat macht sich mit den Bauvorschriften für die einzelnen Gebiete viel Mühe. Er hat seinen Bürgern gegenüber eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Dies kann bei Befreiungen von Bauvorschriften nicht gewünschte Auswirkungen haben, wenn nämlich das Ermessen bei einem (späteren) Antrag aufgrund eines Präzedenzfalles reduziert ist. In diesem Baugebiet ist u.a. die lichte Kellerhöhe für das besagte Gebäude von 2,30m auf 2,55m befreit worden, also im Keller ein Vollgeschoss entstanden mit der Möglichkeit, diese Räume zu Wohnzwecken zu nutzen. Wenn ein anderer Bauherr für dieses Baugebiet eine gleiche Befreiung will, weil er beispielsweise eine Einliegerwohnung einrichten will, wird der Gemeinderat auch diese Befreiung bewilligen müssen. Eine Gleichbehandlung wäre nämlich nur dann gegeben.
Klaus Leible

 


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