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Umkirch
Freitag, 15. November 2024
ISSN 2698-6949
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Fehler-Macher im Grau? Wer zieht den „Grauen Peter“ bei Umkirchs Dorfplatz-Pflaster?

Fehler-Macher im Grau? Gemeinde Umkirch zieht „Grauen Peter“ beim Pflasterkauf? (Bild: Regionalia-Collage)

Nicht aufgepasst beim Pflasterkauf? Alles Dilettanten? Das dürfen sich die Umkircher jetzt in ihrer freien Meinung fragen. Dilettanten, das Wort kommt aus dem Lateinischen „delectare“ und bedeutet, wörtlich übersetzt, so viel wie „sich erfreuen“; Erfreuen eines Nicht-Fachmanns, eines Amateurs, der seine Tätigkeit aus reiner Freude ausführt, oder eines blutigen Laien. In der heutigen Umgangssprache wird der Begriff verwendet, wenn eine Tätigkeit unfachmännisch, unsachgemäß, fehlerhaft, stümperhaft, oberflächlich, somit also „dilettantisch“ ausgeführt wurde. Doch: „Erfreuen“ können sich die Bürger über ihre aus China angekommene Masse an grauen Pflastersteinen nicht. Und auf dem Umkircher Schuld-VERSCHIEBE-Bahnhof will es, wie heutzutage so oft in der Politik, am Schluss niemand gewesen sein? Ein Jahrhundert-Werk sollte ihr Gutshof werden und über die Bepflasterung wurde monatelang im Gemeinderat und in den Bürgerschaft gestritten. Ganz in kaltem China-Granit sollte der Umkircher Gutshof gepflastert werden. Doch dann nahmen zwei mutige Männer einen Anlauf gegen den kalten „Rosenstil-Geschmack“ und gegen die Verwaltungs-Vorlage und retteten einen großen Teil des alten Porphyr-Pflastersteine: Walter Rafalski und Werner Semmler. Semmler hielt am Beginn jener denkwürdigen Gemeinderatssitzung eine flammende Rede für die Wärme, die von einem alten Platz ausgehen müsse und erinnerte an den griechisches Philosophen Porphyrios und seine Logik in der Wahrnehmung der Sinne. „Porphyr“, also purpurfarben, sollte der Gutshofplatz bleiben. 

Porphyrherz in Granitkranz – Späte Notbremse verhindert heute Schlimmeres

Semmlers Bürger-Plädoyer fand Gehör. Insbesondere der damalige Gemeinderat Walter Rafalski brach in der dann folgenden Sitzung eine Lanze für die Beibehaltung der Porphyr-Pflastersteine im Herzen des Gutshofes. Er kippte die Vorlage der Verwaltung für die von Laub und Co. geplante (fast gesamte) Pflasterung des Gutshofes mit China-Granit. Die Mehrheit für den kalten „Rosenstil-Granit“ aus China bröckelte, nachdem auch CDU-Gemeinderat Gerd Babucke für „Porphyr“ votierte. Die CDU-Fraktion schwenkte um und Rafalski setzte sich damals mit seinem Kompromiss-Antrag durch, das Herz des Gutshofes mit dem alten Porphyr zu belassen und nur den umliegenden Kranz mit dem neuen China-Granit zu pflastern. Rafalski und Babucke trotzten den „Modernisierern“ das alte „Gutshof-Herz“ als unantastbar ab und warfen ihnen, als „Kompromiss-Kröte“, nur den umliegenden Kranz zur Neu-Pflasterung mit ihrem begehrten, kalten China-Granit hin.
 
Demokratie heißt Streit um die besseren Argumente. 
 
Das soll sich jetzt, nachdem die Beschaffung des China-Granits farblich „in die Hose“ ging, als „doppelter Segen“ für Umkirchs altes Herz erweisen. Nicht auszudenken, wenn die farbliche „Fehl-Lieferung“ mit Rosenstiels Alltags-Grau den gesamten Platz eingenommen hätte. CDU-Gemeinderätin Roswitha Heitzler giftete gegen Semmler und warf ihm vor, er sei ein „Unruhe-Stifter“. Semmler entgegnete ihr: "Was ist Ruhe? Friedhofs-Ruhe? Oder wenn alle das machen, was Sie wollen? Demokratie heißt nicht befehlen, sondern mit guten Argumenten streiten um die bessere Lösung. Reibung erzeugt Wärme – und Wärme ist Leben.. und Unruhe“.  Also: Augen auf beim Pflasterkauf und beim Verwaltungshandeln. Wenn die Bürger nicht immer noch mehr Steuern und Gebühren zahlen sollen, ist es also notwendig, gegen Missmanagement und Dilettantismus zu Felde zu ziehen, Kritik zu üben und wachsam zu sein.
 
Wer nicht sagt wohin die Reise gehen soll, kann keine Fahrkarte kaufen.
 
Bei der Anschaffung der Granit-Pflastersteine aus China passierte der Gemeinde (oder ihrem Bauleiter Rosenstiel?) ein folgenschweres Malheur und Walter Laub hatte kein„bonheur“ („Glück“). Denn Laub und seine Gemeinderäte hatten wohl bei der Wahl und Bestimmung der Pflastersteine „keine gute Stunde“. Denn die Ursachen für das, was letztlich an Stein ankam (und vom Gemeinderat nach eigener Aussage nicht gewünscht war), liegen in der mangelhaften Ausschreibung und der unzureichend bestimmten Auftragsvergabe für das, was der Gemeinderat gemäß Muster wollte. Ausgeschrieben war wohl der Granit-Stein mit der allgemein gültigen Gattungs-Bezeichnung G 354. Denn der Bedarf muss so allgemein ausgeschrieben werden, dass alle Lieferanten der bestimmen Warengattung eine Angebots-Chance erhalten.  Es darf kein Lieferant oder Hersteller ausgegrenzt werden. Mit den Angeboten der Stein-Lieferanten wurden die Steine dem Gemeinderat bemustert, denn kein vernünftiger Mensch würde sein Wohnzimmer mit einer Tapete beziehen lassen, die er nicht zuvor gesehen hat. Jeder würde ein Stück Muster-Tapete zurück behalten, bis die Lieferung kommt. Muster der Steine wurden wohl u.a. auch von der Firma Beka ausgelegt. Und jetzt konnte sich der Gemeinderat frei entscheiden. Die Gemeinderäte entschieden sich für die Granit-Steine der Firma Beko. Im Beschluss des Gemeinderates ermächtigte sie den Bürgermeister, den grau-roten Granitstein BELGRANO dieser Firma zu beschaffen. Der Beschaffungsauftrag wurde an die Firma Fautz in Bad Krozingen vergeben. Diese wechselte den Stein-Lieferanten und ließ sich die Steine aus China von der Rottweiler Schanz Natursteine GmbH & Co. liefern.
 
Beauftragte Lieferfirma bestellte Sublieferanten.
 
Welche Gründe dafür ursächlich waren, lässt sich nicht ermitteln und wird mit SCHWEIGEN belegt. Deswegen kann daraus jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Auf Anfrage teilte uns Bürgermeister Laub mit, die Firma Fautz sei ermächtigt gewesen, den Lieferanten zu wechseln, da ihr die Gemeinde einen bestimmten Lieferanten nicht vorschreiben dürfe. Diese Aussage ist nur bedingt  richtig. Ausschreibungen können sowohl auf allgemeine Wahrengattungen, wie auch auf Waren und  Dienstleistungen mit ganz bestimmten, festgelegeten Eigenschaften und Qualitäten erfolgen. Es darf also "nach genauem Bedarf" ausgeschrieben werden.  Also z.B. ein Auto mit vier Türen, mit Dieselmotor oder Benzinmotor,  in rot oder grau. Und den Auftrag darf der Gemeinderat danach selbstverständlich auch einer bestimmte Firma und für ein genau bestimmtes Produkt (z.B. für ein bestimmtes Auto der Marke VW in der bestimmten Fabre) erteilen lassen. Hier wird derzeit mit der Angabe, die Gemeinde habe keinen Einfluss auf die farbliche Beschaffenheit der Steine gehabt, ein Irrtum unterhalten. Keiner kauft schließlich nur „Bäume“ oder „Brot“, sondern er bestimmt unter der Waren-Gattung die genaue Art, also nicht nur Apfel oder Birnen-Bäume, sondern auch noch die genaue Sorte. Bürgermeister Walter Laub schrieb am 05.10.2010: „Ob eine Falschlieferung vorliegt, steht bis heute noch nicht fest“. Und das liegt wohl  auch an der mangelnden Präsision der Stein-Bezeichnung bei der Auftrags-Vergabe durch die Gemeinde.
 
Die entscheidenden Fehler: Augen zu und durch … statt Augen auf?
 
Gemäß Leistungsverzeichnis hat Architekt Volker Rosentiel die Beschaffung des Granitsteins in der Farbe Rot bis Braun veranlasst. Im Gemeinderatsbeschluss steht aber grau-rot BELGRANO. Keine Angaben enthalten die Protokolle darüber, ob der Stein in der Ausführung „geflammt“ oder „gestockt“ geliefert werden soll. Den Gemeinderäten wurden geflammte Mustersteine vorgelegt die rötlicher erscheinen. Doch geliefert wurden gestockte Pflastersteine, die gräulicher erscheinen. 
Bei der Eröffnung des „Schuld-Verschiebe-Bahnhofes“ musste ein Steingutachter her. Dieser hat den Gemeinderäten (nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war) den Unterschied zwischen geflammten und gestockten Steinen eingehend erklärt. Sofort war der in der Gemeinderatssitzung der   „Schwarze Peter“, oder besser gesagt der „Graue Peter“ gefunden: Beratungsfehler! Architekt Volker Rosenstiel, so die einhellige Meinung, habe die Räte „ins Messer“ laufen lassen, weil er ihnen den Unterschied zwischen „geflammt“ und „gestockt“ nicht erläutert habe. Er müsse, so die Räte, gegenüber der Gemeinde für seinen Beratungs-Fehler haften. Auch Bürgermeister Walter Laub nickte und war wohl froh, dass der „Graue Peter“ nicht bei ihm gelandet war.
 
Im stillen Kämmerlein – und niemand wills gewesen sein?
 
Doch auch dies ist nur die halbe Wahrheit. Verschwiegen wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung nämlich, was REGIONALIA aus vertraulichen Lieferanten-Quellen erfuhr: Dass nämlich in einem „Jour fixe“ im Rathaus, an dem sowohl der Bürgermeister, als auch der Architekt und der Steinlieferant teilgenommen hatten, lange nach dem Gemeinderatsbeschluss, die Ermächtigung für die Lieferung der gestockten („grauen“) Granit-Steine erteilt wurde. „Schwarzer Peter“ fürs Alltagsgrau,also in Wahrheit wieder bei der Gemeinde?
 
Gattungskauf statt Musterkauf?
 
Wenn eine Mutter ihr Kind zum Supermarkt schickt, um „Äpfel“ zu kaufen, kann sie ihm nicht böse sein, wenn ihr Kind grüne, statt rote Äpfel bringt. Die Gemeinde Umkirch machte beim Einkauf der Steine für den alten Gutshof einen Kardinal-Fehler. Und das bei einem „Jahrhundert-Bauwerk“. Sie nahm einen „Gattungskauf“ vor, statt einen „Kauf nach Muster“. Und zog damit den „Grauen Peter“. Künftig dürfte Umkirchs Gutshof also im Alltags-Grau, statt in sanftem Rot zu Umkirchs Himmelblau, erscheinen. (vgl. Regionalia Artikel Nr.   2984 "GRAU-Lieferung: Weißer Riese aus Rotchina - Gutshofgranit in Alltagsgrau statt in sanftem Rot zu Umkirchs Himmelblau?"). Denn offensichtlich hat es die Gemeinde und der Architekt versäumt, mit dem Verkäufer eine verbindliche Abrede darüber zu treffen, dass die Steine dem vorgelegten Muster entsprechen müssen. Diese Abrede wäre aber nach der Novellierung des Kaufrechts erforderlich gewesen. Der Verkäufer hätte dann Vorkehrungen treffen müssen, um zum Porphyr passendere, rötlichere Steine zu liefern. Bei dem Milliarden-Volk in China wäre das Auswählen einer roten Stein-Ader oder das Aussortieren der grauen aus den rötlichen Steinen, sicherlich kein „Arbeitsproblem“ gewesen. Und ein Kauf auf Probe liegt ebenfalls nicht vor. Die grauen Steine müssen daher abgenommen werden. Die Gemeinde begab sich beim Steinkauf aufs Glatteis der Naivität? Hat der Architekt die Gemeinde wirklich falsch beraten? Oder hat die Gemeinde die normale Sorgfalt vermissen lassen, die jeder anwenden würde, wenn er sein wichtigstes Wohnzimmer tapezieren lassen würde? Überall erleben die Bürger, dass ihr Steuergeld verschwendet wird, dass Missmanagement herrscht, dass die gleichen Straßen auf Kosten der Steuerzahler x-fach aufgerissen werden. Weshalb sollte es also in Umkirch anders sein?
 
Rechtlich gesehen nicht nur „grauer Peter, sondern auch schlechte Karten?
 
Wenn die Gemeinde keinen Kauf nach Muster vereinbarte, wovon REGIONALIA nach den uns vorliegenden Informationen ausgeht, hat die Gemeinde Umkirch schlechte Karten, obwohl sie von Juristen regiert wird. Dann muss sie möglicherweise naturbedingte oder lieferantenbedingte Farbunterschiede bei der Lieferung hinnehmen und kann allenfalls die Handelnden für Fährlässigkeit, falsche Beratung oder Täuschung in Anspruch nehmen. Der Anspruch der Firma Fautz auf Lieferung und Verlegung der Steine, sowie Abnahme und Zahlung durch die Gemeinde ,besteht dann verbindlich. Die Gemeinde könnte die Firma Fautz anweisen, die Steine liegen zu lassen und zu warten bis neue Steine gekommen sind. In diesem Fall müsste die Gemeinde die Steine zweimal bezahlen und der Firma Fautz den Schaden ersetzen. Die Gemeinde könnte über die Schuldfrage einen Prozess führen und die Fertigstellung des Gutshofes damit auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschieben. Die Gemeinde könnte  dann ihrerseits versuchen, ihren Schaden bei ihren Beratern,  beim Bauleiter, oder bei den  fahrlässig Handelnden, einzuklagen.  
 
Das ewige Alltags-Grau wird kommen wie das Amen in St. Mariä!
 
Nach Meinung von REGIONALIA liegt weder ein Kauf nach Muster noch ein Kauf auf Probe vor, sondern ein Gattungskauf ohne genaue Bestimmung und damit mit Risiko. Hat die Gemeinde Umkirch, salopp gesagt, fahrlässig die „Arsch-Karte“ gezogen? Und ist sie jetzt auf einen Prozess angewiesen, dessen Ausgang wegen dieser Fahrlässigkeiten völlig ungewiss ist?

Die Sterne stehen schlecht für einen gesamt-rötlichen, harmonischen Gutshofsplatz, passend zu Umkirchs Himmelblau. Und es bedarf wohl keiner Astrologie, um vorauszusagen, dass das Alltagsgrau auf Umkirchs Gutshofplatz so sicher einkehren wird, wie das Amen in St. Mariä; statt Porphyrios purpurrot auf dem ganzen Platz von Laub. Die schon Lebenden, und die künftigen Generationen werden sich still gedenkend erinnern an die Verursacher von Umkirchs ewigem Alltagsgrau.  Und der "Graue Peter" wird auf dem Gutshof zugedeckt werden mit dem Geld der Steuerzahler. Ein erfahrener Alt-Gemeinderat süffisant : "Ich schwöre, Niemand ist es gewesen".

 
Info-Box:  
 
Die rechtlichen Angebote des Gesetzes – Kauf nach Muster oder Kauf auf Probe?
 
Beim Kauf nach Muster sichert die Verkäufer zu, dass die Kaufsache die Eigenschaften des Musters aufweist. Erforderlich ist also die Abrede zwischen Käufer und Verkäufer, dass die Kaufsache dem Muster zu entsprechen habe. Beim „Kauf nach Muster“ können die Vertragsparteien die Beschaffenheit der Kaufsache frei bestimmen. Den „Kauf auf Probe“ regeln die §§ 454, 455  im Bürgerlichen Gesetzbuch. Beim Kauf auf Probe kommt der Kauf nur unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Käufer den gekauften Gegenstand billigt, was in seinem Belieben steht. Die Billigung kann nur innerhalb bestimmter Frist erfolgen. Ist die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder Besichtigung übergeben, gilt sein Schweigen als Billigung.
Nach § 434 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die genaue Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Die Billigung eines nach § 454 BGB auf Probe oder auf Besichtigung gekauften Gegenstandes kann gem. § 455 BGB nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erklärt werden. War die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.
 
 
 
  (Umkircher Nachrichten, Artikel-Nr. 3255 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 05.10.2010 13:03.

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Fehler-Macher im Grau? Gemeinde Umkirch zieht „Grauen Peter“ beim Pflasterkauf? (Bild: Regionalia-Collage)  
   
 


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