Trauung im Schloss der Hohenzollern
Nur rund 130 edelste Hochzeitsgäste aus der ganzen Welt, darunter die Chefs mehrerer Adelshäuser und der erbliche Nachfolger der preußischen Könige und deutschen Kaiser, waren zu der „Fürsten-Hochzeit“ nach Umkirch eingeladen. Da wollte Walter Laub, selbst Bürgermeister & Schlossherr im Gemeindeschloss Büningen, auch dabei und nicht kleinbürgerlich sein. Schließlich betrachten sich heute manche Regierenden als die Nachfolger der Kaiser, Könige, Fürsten und Grafen und sitzen überall, auf Kosten der Steuerzahler, in ihren früheren Schlössern und Palästen, statt in bescheidenen modernen Amtszimmern. Manche "etikettieren" das um und sprechen vom "Stolz der Bürger" auf die schönen Rathäuser. Und mancher Regierende fühlt sich darin so wohl, wie frühere Majestäten. Doch wann schon sitzt ein Bürgermeister einer kleinen Landgemeinde einmal mit dem Kaiser-Nachfolger der Hohenzollern, dem Chef des Hauses Baden, oder anderen Fürsten und Prinzen zusammen an einer fürstlichen Hochzeits-Tafel? Und schließlich ist das Haus Hohenzollern (immer noch) der größte Grundbesitzer der Gemeinde, obwohl sie schon einiges verkauft haben. Für den „Grundstücks-Schacher“, für Tausch und Kauf, braucht sich Gemeinde und Fürstenhaus immer wieder gegenseitig. Denn die Hohenzollern machen mit ihren geerbten Grundstücken in Umkirch seit Jahren immer wieder Kasse. Erst vor kurzer Zeit „verhökerten“ sie wieder Grundstücke an den Freiburger Gemüsegroßhändler Michael Hordzewitz, und an andere Grundstückskäufer, und machten dabei enorme Spekulations-Gewinne. Denn statt dem üblichen Waldpreis von 1 bis 2 Euro erzielten die Hohenzollern bei „Mister Banana“ einen Preis um die dreißig Euro pro Quadratmeter. Das ist deshalb ein Grundstücks-Spekulationsgewinn, weil das Grundstück ohne guten Willen, und die Bebauungsplan-Änderung, niemals vom Wald zum Industriegelände geworden wäre. Die Verdreißigfachung des Wertes war nur über die Planungshoheit der Gemeinde Umkirch und die Umwandlung der Nutzung, von Wald in Bauland, möglich. Doch wer wegen der Einladung des Bürgermeisters und seiner Frau zur fürstlichen Hochzeits-Party nach "Vorteilnahme" ruft, übertreibt und sollte bedenken, dass es üblich ist, dass die Standesbeamten nach der Trauung von den Braut-Leuten zu ihrer Hochzeitsfeier eingeladen werden.+
Keine Vorteilsgewährung sondern zulässige Ausnahme
Das Haus Hohenzollern „echauffierte“ schon immer Bürgermeister der Gemeinden, in denen sie einmal Grund-Herren waren, und heute noch Grundbesitzer sind. Zu den Empfängern und Festen der Hohenzollern ist die politische Klasse, und auch die Bürgermeister, oft eingeladen. Das ist normales Business. Auch andere Unternehmen laden ihre Geschäftpartner zu ihren Festen ein und auch die Bundesregierung gibt Feste und Einladungen. Und "Hohenzollern", das ist nicht nur eine historische "Institution", sondern auch steuerzahlendes Unternehmen. Spekulations-Gewinne machten fast alle schon mal, egal ob mit ihren Grundstücken, Häusern, Aktien, Währungen, Waren, ihrer Schmuckkette oder ihrer Arbeit. Im Gegenzug haben die Hohenzollern auch schon viel Geld verloren und mit der Erhaltung ihrer Kulturgüter viel Kosten-Ballast am Hals. Das geht nur weil die Hohenzollern auch tüchtige Kaufleute sind. Dass alte Gemäuer mehr kosten als sie einbringen, muss die Gemeinde Umkirch wohl aus Schloss Büningen wissen. Ohne kräftige Zuschüsse der Steuerzahler wäre die Gemeinde an diesem sündhaft teuren Bürgermeister-Schloss, das Laub-Vorgänger Ulrich Greschkowitz noch einfädelte, fast Pleite gegangen.Für einen Bürgermeister oder Standesbeamten ist es also nicht unüblich, an einer Hochzeit in seiner Gemeinde teilzunehmen. Unüblich war nur der Trau-Ort, das Hohenzollern-Schloss.
Die neuen Vorschrifteen lassen eine Trauung außerhalb des Standesamtes zu
Die Form der standesamtlichen Eheschließung ist im Personenstandsgesetz (PStG) und in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes (PStV) geregelt. Das Personenstandsgesetz schreibt für die Eheschließung vor, dass sie in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden soll. Und würdig als Ort, im Sinne des Gesetzes, ist das Hohenzollern-Schloss ohne jeden Zweifel. Die würdige Form des Ablaufes kann auch dort der Standesbeamte sichern. Der Standesbeamte muss jede Eheschließung im Beisein der Ehegatten im Heiratsbuch beurkunden.In einer Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA) sind die Einzelheiten zur Eheschließung und zur Anlegung, Fortführung und Aufbewahrung der Personenstandsbücher geregelt. Für die Eheschließung müssen die Verlobten nach der allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz im Standesamt anwesend sein, d.h. in den Diensträumen des Standesbeamten, in denen er regelmäßig seine Geschäfte führt. Die Diensträume des Standesbeamten bilden seinen Amtssitz, dieser ist zu kennzeichnen. Nur aus wichtigem Grund, z.B. am Krankenbett, durfte früher eine Ehe im jeweiligen Standesamtsbezirk auch außerhalb des Amtssitzes des Standesbeamten geschlossen werden. Nur in einem solchen Fall dürfen die Personenstandsbücher im Zusammenhang mit einer Amtshandlung des Standesbeamten aus dem Standesamt entfernt werden. Aufgrund der Novellierung des Personenstandsrechts können seit 1. September 2009 Ehen auch außerhalb der Standesämter geschlossen werden. Dazu muss die Gemeinde vorrübergehend einen Raum außerhalb des Standesamtes zum Trauzimmer bestimmen und der Gemeinderat, oder das zuständige Organ, muss eine entsprechende "öffentlich-rechtliche Widmung" , als vorübergehnden Nebensitz des Standesbeamten, erteilen. Dadurch soll, so ein Standesbeamter, vermieden werden, dass er auch noch in einen Kuhstall gebeten werden kann, um eine Trauung zu beurkunden. Auch soll dadurch verhindert werden, dass die Standesbeamten zum beliebigen „Wunsch-Onkel“ der Heiratenden degradiert werden.
Der Umstände des Erbprinmzen sind nicht gleich wie bei anderen Bürgern
Es muss also schon ein besonderer Grund vorliegen, wenn eine Trauung außerhalb des Standesamtes erfolgen soll. Im Falle des Erbprinzen von Hohenzollern lag ein solcher Grund zweifellos vor, denn eine öffentliche Heirat im Standesamt hätte mit Sicherheit einige hundert Journalisten und Paparazzi aus der ganzen Welt angezogen. Dann hätte nicht mehr der feierliche Vollzug der Hochzeit und des Trau-Akts im Mittelpunkt gestanden, sondern das öffentliche GAFFEN an einem privaten Rechts-Akt. Die Paparazzi hätten sicher versucht, sich über alle Türen und Fenster Zugang zum Erbprinzen und seiner Prinzessin zu verschaffen, um sie zu begafften, und um sie zum abgelichteten „Objekt“ ihrer Knipse zu machen. Dem Erbprinzen wäre der Weg vom Standesamt zu seinem Schloss, ohne ablichtende „Foto-Vergewaltigung“ mit Sicherheit unmöglich gemacht worden. Der Bürgermeister musste somit eine Interessenabwägung vornehmen und das berechtigte und schutzwürdige Interesse des Erbprinzen, seine Intim-Sphäre und seine Persönlichkeitsrechte zu wahren, höher gewichtigen als die nicht schutzwürdige Sensationslust der Gaffer und der Foto-Geschäftemacher. Es war absehbar, dass sonst eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Erbprinzen und seiner Braut droht. Bürgermeister Walter Laub wird fortan allerdings das Problem haben, dass auch andere eine Trauung in ihrem Räumen begehren, doch wird der Bürgermeister dies zurückweisen können, wenn nicht ebenfalls ein triftiger Grund vorliegt. Derweil geht die öffentliche Entrüstung über die nächtliche Ruhestörung durch die fürstliche Hochzeits-Feier weiter. In der Gemeinderatssitzung am Montag wurde es deswegen sehr laut. Und das liegt auch daran, dass die Nachbar nicht über des Ereignis informiert worden sind und die Mühlenmatten-Bewohner überrascht waren. Durch eine vorherige Nachbarn-Information, wenden sie ein, wäre deren Reaktion sicher gnädiger ausgefallen. Frei nach dem Motto: „Hallo lieber Nachbar, wir feiern heute mal ein besonderes Fest und bitten um Verständnis für etwas Krach“. Viele guten Nachbarn laden bei ihren Festen die Nachbarn, zur Krach-Entschädigung, einfach mit ein. Doch dabei gehen sie von sich aus und können sich nicht in die fürstliche Lage versetzen. Eine solche Mitteilung hätte wohl eher Anziehungs-Wirkung gehabt. An eine Mitteilung an die Nachbarn dachte der Erbprinz, im Stress der Hochzeitsvorbereitungen, und in seiner panischen Angst vor den frechen Paparazzi, offenbar wohl nicht. Auch Erbprinzen sind eben auch nur Menschen.
Fürsten--Hochzeit wurde in allen großen Medien der Welt behandelt und warb für Umkirch
Und für die, die schwer von Begriff sind, könnte dann doch noch dämmern: Die Hochzeit des Erbprinzen, ausgerechnet in Umkirch, war eine erstklassige Werbung für Umkirch. Denn in den nächsten Tagen und Wochen steht das in allen Zeitungen und Magazinen der ganzen Welt. Und diese Klasse-Reklame ist kostenlos. Welcher Bürgermeister einer Kreisgemeinde bekommt schon so einen Knüller?
Kein Neid für ein begründetes EXTRA wegen besonderer Unmstände eines Erbrpinzen
Bei "EXTRA" sind manche Bürger sofort kleinlich-neidisch. und darauf bedacht, dass sie nicht weniger bekommen als die Anderen.. Beim Steuernzahlen dürfen die Anderen jedoch ruhig mehr zahlen als sie selbst. Da beschliesst die Mehrheit gerne, der zahlenden Minderheit mehr in die Tasche zu greifen als sich selbst; und nennt das "Demokratie" und "Steuer-Gerechtigkeit.". Die ältere Idee des wahren Rechts war, dass Recht nur dort geschehe, wo Gleiches Gleichen wiederfahre, Gleiche über Gleiche richten; und nur sofern sie sich gleich seien. Getreu dem alten germanischen Satz: „suum cuique“ und „si duo idem faciunt, non est idem“. Denn wer weniger hat oder weniger leistet wird immer dafür sein, dem anderen mehr aus der Tasche zu ziehen als sich selbst. Er müsste also bei wahrer Gerechtigkeit, wegen seinem eigenen Interessen-Konflikt, nicht „mitstimmen“ dürfen, wenn er von dem, was andere erarbeitet haben, in seine eigene Tasche „umverteilen“ will. Doch in unserer „Demokratie“ ist die Willkür und Gier der Massen, die weniger leisten und weniger einbringen, an die Stelle der intelligenten Ehrfurcht und Anerkennung für die getreten, die tüchtiger sind und mehr leisten und einbringen. In dieser Entwicklung, die sich „Demokratie“ nennt, verbirgt sich nichts anderes als das Ressentiment der Lebensuntüchtigeren gegen die Lebenstüchtigeren, der (aus Sicht der Nützlichkeit für einen gesunden, statt einem wirtschaftlich untergehenden Staat) partiell „Toten“ über die „Lebendigen“ ( so geschrieben vom Lieblings-Philosophen von Papst Johannes Paul II in seinen Abhandlungen über Neid und Moral). Kein Tüchtiger, der in seinen Werten dem Anderen überlegen ist, wird als GLEICHER gelten wollen. Eine solche Forderung kann nur von jenen ausgehen, die weniger tüchtig sind, und sich (durch Umverteilung) künstlich „gleich“ machen wollen. Am Ende dieser Entwicklung steht der unrentable, verschuldete Zusammenbruchs-Staat und die erneute Währungsreform. Denn seine Top-Leister und die Elite zu bestrafen, statt anzuerkennen und zu fördern, das tut nur ein dummer Staat, der von den Neidern beherrscht ist. Und jeder kluger Bauer gibt einer Kuh, die zehn Liter Milch gibt Vorrang vor jeder 2-Liter-Kuh.
Nur wenn man selbst in der Lage des Erbprinzen wäre, könnte man verstehen, welchem Begaffungs,- und Verfolgungsdruck ein Erbprinz ausgesetzt ist, und dass er ihm entfliehen wollte. Als die Volks-Masse bei der Fussball-Weltmeisterschaft nächtlichen Krach machte, bäumte man sich nicht auf. Wenn das aber, einmal in zwanzig Jahren, ein Erbprinz tut, ist dem Massen-Ressentiment die Tür geöffnet.
Doch bei dieser Trau-Entscheidung von Bürgermeister Walter Laub gab es ein "EXTRA" mit guten und vernünftigen Gründen. Es war eine Entscheidung in einem besonderen Einzelfall.
Autor: Werner Semmler