Mit Neuem, teilweise nahezu Experimentellem und alt Erprobtem hatte sich der Umkircher Gemeinderat auf seiner Sitzung am Montag, den 10. 05. 2010 zu befassen. Neben der Verpflichtung von Alt- und Neubürgermeister Walter Laub, der bei der Bürgermeisterwahl am 14. 03. 2010 mit 88, 2 % der Stimmen wiedergewählt worden war, standen unter anderem die neue, getrennte Abwassergebührenberechnung, die Vergabe der Bohrungsarbeiten für den neuen Versorgungsbrunnen und die neue Lichtkonzeption für den ebenso neuen Gutshofplatz auf der Tagesordnung.
Da es keine Anträge zur Tagesordnung gab, konnte mit TOP 1:Bürgerfragestunde gleich ins Abendprogramm eingestiegen werden. Vom Lehener Ortsvorsteher und Freiburger Stadtrat Bernhard Schätzle, MdL, gab es jedoch keine Frage sondern einen „nachbarschaftlichen Gruß aus Lehen“, eine Gratulation zur Wiederwahl und, so lässt sich beim Gratulanten zumindest vermuten, ein Weinpräsent für Walter Laub.
Hiermit war bereits die gelungene Überleitung zu TOP 2: Verpflichtung von Bürgermeister Walter Laub geschaffen worden. Nachdem Hauptamtsleiter Marcus Wieland kurz die Formalien verlesen hatte, sprachen sich die Gemeinderätinnen und -räte einstimmig für Bürgermeisterstellvertreterin Roswitha Heitzler (CDU) aus, den neu gewählten Bürgermeister im Namen des Gemeinderates für seine zweite Amtszeit zu verpflichten. Nach einer kurzen Würdigung der Ergebnisse von Walter Laubs erster Amtszeit, überreichte die Bürgermeisterstellvertreterin die Ernennungsurkunde und eine Tafel Schokolade als Energiequelle und Nervennahrung für die nächsten acht Jahre an der Spitze des Umkircher Rathauses an den nun auch offiziell frisch gebackenen Bürgermeister. Bürgermeistergattin Jasmin Laub wurde „zum Trost“ ein Topfpflänzchen geschenkt.
Warum einfach, wenn´ s auch kompliziert geht?
Weniger feierlich aber dafür umso komplizierter stellte sich TOP 3: Einführung getrennter Abwassergebühren dar. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden- Württemberg vom 04. 03. 2010 ist die bisherige Berechnung der Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab nicht mehr gültig, da sie den im Steuerrecht verankerten Gleichheitsgrundsatz verletzt. Und weil der weitere Sachverhalt derart kompliziert ist, hatte sich die Verwaltung juristischen Beistand in der Person des Rechtsanwaltes und Fachanwaltes für Verwaltungsrecht Dr. Dirk Schönweiß geholt, der den Anwesenden die neue Gebührenberechnung erläuterte. Die Berechnung nach dem Frischwassermaßstab ermittelt sich über die einfache Formel Frischwasserbezug = Abwassereinleitung. Diese Berechnungsmethode, erklärte der Jurist die Argumentation der Verwaltungsrichter (m/w), benachteilige jedoch Haushalte, die zwar wegen ihrer Haushaltsgröße viel Frischwasser bezögen, jedoch aufgrund der Bebauung bzw. Versiegelung ihres Grundstückes wenig Regenwasser in die Kanalisation einleiteten. Insbesondere käme diese Ungleichbehandlung bei öffentlichen Gebäuden oder Industrieanlagen zum tragen, da diese eher wenig Frischwasser beziehen, jedoch zumeist viel Fläche versiegeln, so Schönweiß. Die neue, gerechte Abwassergebühr gliedert sich dem zufolge in Abwassereinleitung, die weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen wird und Niederschlagsgebühr, die sich nach dem Versiegelungsgrad der bebauten Fläche errechnet. Um diese zweite Gebühr erheben zu können, sei in der Gemeinde allerdings eine Flächenerhebung vorzunehmen. Da eine Befliegung der Gemeinde zum einen teuer ist und zum anderen in der 2010 bereits vergangenen Zeit vor dem Grünaustrieb vorgenommen werden muss, empfehle sich eine Flächenfeststellung auf der Grundlage der amtlichen Flurstücksdaten, die der Gemeinde bereits vorliegen. In Kombination mit diesem so genannten AKL (Automatisierte Liegenschaftskarte)- Verfahren würden zudem an alle Haushalte Fragbögen zur Selbstauskunft verteilt. Für die Durchführung der Maßnahmen und die Begleitung der Gemeinde während des Verfahrens hatte man vier Angebote von Fachfirmen eingeholt und sich für das Komplettpaket des Büros Schneider & Zajontz entschieden, das den Aufbau einer Datenbank, die Flächenermittlung, die Durchführung des Selbstauskunftsverfahrens, die Gebührenkalkulation sowie Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet. In Bezug auf die Bürgerberatung empfahl der Jurist zudem Flyer, Informationsveranstaltungen sowie die Einrichtung eines Bürgerbüros.Dass ein solches Mammutvorhaben mit Kosten verbunden ist, ist leicht vorstellbar. Die Gesamtkosten von rund 32. 000 Euro, beruhigte Schönweiß, seien aber zu 100% umlagefähig, werden also auf die Abwassergebühren aufgeschlagen. Allein durch die neue Berechnungsgrundlage würden der Gemeinde zukünftig Mehrkosten entstehen, da eine Gemeinde per se über mehr versiegelte Flächen verfügt aber verhältnismäßig weniger Frischwasser verbraucht als ein Privathaushalt. Nach einer derart geballten Ladung Information waren im Gremium kaum Fragen offen geblieben, so dass die Einführung der neuen Gebühren ab 2011 und die Beauftragung des Rechtsanwaltes wie des Planungsbüros einstimmig beschlossen wurden.
Mehr Licht! Teil 1
Dass sich das Thema Beleuchtung wie ein roter Faden oder besser weißer LED-Lichtstrahl durch den Abend ziehen sollte, klang bereits in TOP 4: Straßenbeleuchtung an. Die Volksvertreter/Innen waren aufgefordert über einen Straßenbeleuchtungsvertrag mit der „badenova“ sowie die Vergabe von Datenmigrationsarbeiten an die „badenova“- Tochter „regioDATA GmbH“ zu beschließen. Ebenso mussten die damit verbundenen Mehrausgaben von rund 3000 Euro vom Gemeinderat genehmigt werden. Mit der Übergabe des Stromnetzes und dem Betriebsübergang an die Gemeindewerke Umkirch (GWU) zum Jahresbeginn 2010, war der bisherige Straßenbeleuchtungsvertrag mit der EnBW ausgelaufen. Der Vertragsklauseln mit der EnBW würde in wesentlichen Teilen in den neuen Vertrag übernommen, so Baufachmann Bernhard Weckel. So bezögen sich die Aufgaben der „badenova“ auch weiterhin im Wesentlichen auf die Betreuung des Leitungsnetzes sowie die Aufstellung neuer und Wartung bestehender Straßenlampen. Mit dem Anbieterwechsel sei jedoch die Weitergabe der Daten des Straßenbeleuchtungsnetzes an den neuen Vertragspartner verbunden, erklärte Weckel weiter. Dazu sei allerdings eine Überarbeitung und insbesondere Digitalisierung der Daten notwendig. Da die Firma „regioDATA GmbH“ als Tochter der „badenova“ sämtliche Kundendaten verwalte, sei es sinnvoll, eben diese mit der Datenmigration zu beauftragen. Die Kosten von 2987, 14 Euro könnte aus der im Haushalt für Straßenbeleuchtung eingestellten Summe von 10. 000 Euro entnommen werden, da für das Haushaltsjahr 2010 keine weiteren Straßenbeleuchtungsmaßnahmen zu erwarten seien, sondern - teilweise auch im Zuge der Ortskernneugestaltung - auf das Folgejahr verschoben werden könnten. Jörg Kandzia (CDU) grämte sich ein wenig, dass zum einen die GWU diese Leistungen nicht selber erbringen könnte, zum anderen der GWU- Partner „badenova“ die Leistungen nicht ganz partnerschaftlich einbringen wollte. Bürgermeister Laub tröstete damit, dass der Vertrag zunächst nur über ein Jahr liefe und viele Wartungsarbeiten ohnehin wie bisher vom gemeindeeigenen Bauhof übernommen werden könnten. Der Trost verfehlte seine Wirkung nicht: Alle drei Beschlussvorschläge wurden einstimmig angenommen.
Alle Tiere sind gleich!
„Alle Tiere sind gleich“, lautet das siebte Gebot des Animalismus in George Orwells 1945 erschienenem Roman „Animal Farm“. „Aber manche sind gleicher“ lautet die spätere Aufweichung des hehren Grundsatzes nach der Machtergreifung durch die Schweine. Um diese fragwürdige Auslegung des Gleichheitsgrundsatzes sowie im weitesten Sinne um Schweine oder besser deren schmackhafte Bestandteile ging es auch in TOP 5: Änderung des Bebauungsplanes „Stöckmatten- Laitermatten“. Die im Gewerbegebiet angesiedelte Firma Fleischmarkt Kramer hatte bereits vor rund 20 Jahren Gebäude erstellt, die nicht im Bebauungsplan vorgesehen waren ohne jedoch einen Antrag auf Befreiung von den Maßgaben des Bebauungsplanes zu stellen. Ein solcher war erst etwas sehr nachträglich im Dezember 2009gestellt und vom Gemeinderat abgelehnt worden. Die Firma Kramer hatte nun nachgelegt, Grund vom Fürstenhaus Hohenzollern erworben und den vorgeschriebenen Waldabstandsstreifen von 30 Metern wieder hergestellt. Auch eine Wiederaufforstung mit niedrigen Baumarten sei geplant, so Bürgermeister Laub. Dieser sprach sich auch dafür aus, den Zustand durch eine Bebauungsplanänderungnun endgültig „wieder in den Griff zu kriegen“ und auf diesem Wege eine nachträgliche Legalisierung der Gebäude zu ermöglichen. Die für das Änderungsverfahren anfallenden Kosten würden selbstverständlich von der Firma Kramer getragen. Und schließlich sei ja auch bei der Firma FRÜH auf die entwicklungsbedingten Neubauwünsche eingegangen worden, ergänzte Laub. Auch Jörg Kandzia (CDU) warb um Verständnis für die illegale Notlösung des Fleischmarktes: Aufgrund strengerer EU- Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich sei ein rasches Handeln, nämlich Anbauen für die Existenz der Firma damals zwingend notwendig geworden, so der Kaufmann Kandzia. Viktor Horn (CDU) fürchtete bei den Betrieben entlang des Waldstreifens jedoch einen Dominoeffekt, und auch Ilias Moussourakos (UBU) empfand Befreiungen vom Bebauungsplan als „falsches Signal“. Wer die Kosten für eine Bebauungsplanänderung „aus der Portokasse bezahlen könne“ hätte einen Freibrief, finanziell weniger gut ausgestattete Personen oder Firmen müssten sich an die Vorschriften halten, befürchtete Moussourakos eine Unterhöhlung der Gleichbehandlung aller Bürger/Innen. Auch Tom Hirzle (SPD) konnte sich mit dem Argument des Bürgermeisters „sonst wandern die Betriebe halt ab“ nicht wirklich anfreunden. Unter solchen Umständen frage er sich, warum er überhaupt im Gemeinderat säße, wenn er letztlich doch nichts entscheiden könnte oder die Entscheidungen umgangen würden. „Das Problem kehrt immer wieder“, gab Hirzle wiederum auch mit Blick auf die Firma FRÜH zu bedenken. Klaus Leible (CDU) schloss sich den Bedenken seiner Vorredner an: „Übernimm die Kosten, dann kannst du bauen, wie du willst!“ Den nicht nur in Umkirch existierenden Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und Gleichbehandlung Aller konnten trotz ebenso langer wie sachlicher Diskussion leider (!) auch die Umkircher Gemeinderätinnen und -räte nicht aus der Welt schaffen. Mit einer Enthaltung (Tom Hirzle, SPD) und zwei Gegenstimmen (Claudia Weibel- Kaltwasser und Ilias Moussourakos, UBU) wurde dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes stattgegeben.
Hauptsache nichts angelacht!
Das in der Region nicht gerade als unverfänglich bekannte Thema „Bohrungen“ stand unter TOP 6: Trinkwasserversorgung auf dem Programm. Im Frühjahr 2009 waren zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung auf der Umkircher Gemarkung Probebohrungen durchgeführt worden. Dabei war der Hydrogeologe A. Pikulski auf zwei vielversprechende Grundwasser führende Schichten gestoßen (REGIONALIA- Umkircher Nachrichten vom 27. 11. 09, Artikel- Nr. 1857). Eine dieser Bohrstellen zur Trinkwasserversorgung sowie drei Grundwasserkontrollmessstellen sollten mit Hilfe einer Spezialfirma angelegt werden. Die in zwei Losen (Brunnen und Messstellen) erfolgte Ausschreibung, so Bernhard Weckel, habe man lediglich an drei Anbieter verschickt, da es in der Region nur sehr wenig leistungsfähige Firmen gäbe und Fachmann Pikulski dringend angeraten hatte, den Auftrag nur an eine erfahrene Firma zu vergeben. Bürgermeister Laub unterstrich Weckels Ausführungen mit der Bemerkung, dass mancher bohrungstechnisch in der näheren Umgebung schlechte Erfahrungen machen musste, da man sich einen Anbieter aus der Ferne „angelacht“ hätte. Laut des Vertreters der Firma „Drillexpert“ solle bereits Anfang Juni mit den Arbeiten begonnen werden. Offensichtlich wirkte der Mann vertrauenserweckend: Der Rat sprach sich einstimmig für die Vergabe der Bohrarbeiten an die Teninger Firma aus.
Mehr Licht! Teil 2: Umkirch und die Wunderlampe
Keine Gemeinderatssitzung ohne das Thema Gutshof! Getreu diesem Motto beschäftigte sich TOP 7: Vorstellung eines Beleuchtungskonzeptes mal wieder mit der Ortskernneugestaltung. Dazu hatten sich am Rathaustisch gleich drei Experten eingefunden: Der nimmermüde Architekt Volker Rosenstiel sowie Hannes Seibold und Valentin Lüdecke, zwei mega- coole Lichtdesigner des Atelier Kontrast aus Heidelberg, die schon vom Erscheinungsbild her keine Zweifel daran aufkommen ließen, dass sie nicht mit „mittelalterlichen“ Laternen arbeiten würden. Zunächst aber zeigte Rosenstiel Fotos der vier bisher in die engere Wahl gekommenen Mastleuchten „Agena“, „Bega 8100“, „Terminal“ und „Krefeld“. Lichtqualität, Form und Ambiente, so Rosenstiel, seien letztlich bei der Lampenwahl zu berücksichtigen.
Anschließend stellten Seibold und Lüdecke das von ihrem Atelier entworfene Lichtkonzept vor. Dies besteht im Wesentlichen in der unterschiedlichen Art der Beleuchtung (Lampenmasten, Bodenstrahler, indirektes Licht in Bäumen und Bänken sowie Effekt- Beleuchtung der beiden Brunnen) und in einem dreigeteilten Zeitzonen- Lichtkonzept. So würde der Platz bis 22 Uhr in ein Wohlfühllicht getaucht, das Menschen zum Bleiben einlüde, bis Mitternacht eine Art grelles Vergraullicht (Straßenbeleuchtung) eingeschaltet und danach auf eine Minimalbeleuchtung gewechselt, die nur hochfährt, wenn jemand den Platz betritt, um ein angstfreies Überqueren zu gewährleisten. Es würde, so Lichtmeister Lüdecke, jedoch nicht mit Farben sondern nur mit kaltem und warmem Weiß gearbeitet.
Damit sich alle Anwesenden das Ganze besser vorstellen konnten, verließ man geschlossen den Bürgersaal, um sich zu einer Licht- und Lampendemonstration auf dem Gutshofplatz einzufinden. Dort gab es neben den vier Mastleuchten bestrahlte Bäume, Brunnen und Bänke zu bestaunen. Hinter der Arkaden- Hecke lauerte noch eine besondere Überraschung: Die intelligente LED- Hightech- Mastlampe „Elsta“, die nur darauf brannte, ihre überragende Intelligenz unter Beweis zu stellen. Während Versuchskaninchen Walter Laub mutig unter die erste „Elsta“- Lampe trat, schalteten sich diese und danach auch ihre zwei Kolleginnen ganz von selber ein! Etliche unschuldige Spaziergänger konnten diese Sensation unter den Augen der versammelten Begutachter ebenfalls erleben. Nach der Rückkehr in den Bürgersaal hatte sich auch ein Vertreter der Firma „Luxsoni“, Hersteller der Wunderlampe, an den Rednertisch gesetzt, um die Anwesenden von den Vorzügen der ebenso wartungsarmen wie energieeffizienten LED- Technik zu überzeugen. Jörg Kandzia (CDU) wollte wissen, ob es die Lampen auch in „verspielt“ gäbe, denn „Elsta“ erinnere ihn an den Rangierbahnhof in Maschen. Diese Anfrage musste jedenfalls von Seiten der Firma „Luxsoni“ verneint werden, da die LED- Technik noch nicht so weit ausgereift sei, dass alle Lampenformen möglich wären. Das wiederum machte Ilias Moussourakos (UBU) stutzig. Zwar ist er bekennender Ortskernneugestalter und war von dem Licht-Zeitkonzept auch durchaus angetan, hielt es jedoch für riskant, als Testkandidat für die noch junge Technologie herzuhalten. Carola Staffa konnte dieser Meinung am Beispiel ihrer nahezu neuen aber funktionsuntüchtigen Hightech- Armbanduhr nur zustimmen. Wolfgang Risch (FWU) befand die Technik der Lampe für „super“ und auch mit ihrem Anblick könne er gut leben. Vom Rangierbahnhof war auch Kandzia inzwischen auf die „überzeugende Schlichtheit“ von „Elsta“ gestoßen. "Am Tag sieht man die Lampen eh nicht an", so Roswitha Heitzler. Auch sie sei für Neues offen. Da in Sachen „Elsta“ also technisch wie optisch dennoch weiterer Annäherungsbedarf bestand, wurde die Entscheidung vertagt unddas Gremium stimmte nur über die ersten drei Beschlussvorschläge ab. So wurde das Beleuchtungskonzept einstimmig angenommen, die Mittel in Höhe von 75. 550 Euro ebenso einstimmig bewilligt und der Vertrag mit dem Atelier Kontrast unter Enthaltung von Tom Hirzle (undurchsichtiges Pauschalhonorar der Lichtkünstler) und Christian Bölter (beide SPD) beschlossen. In Sachen Gutshofneugestaltung scheint die Wunderlampe wohl auch fast ein solches vollbracht zu haben, denn die Gemeinderätinnen und -räte wirkten zwar gewohnt kritisch aber durchaus auch mutig und aufgeschlossen. Vielleicht ist ja an dem Abend so manchem ein Licht aufgegangen!
Autor: Julius W. Steckmeister (Umkircher Nachrichten, Artikel-Nr. 2246 ISSN 2698-6949)