Materielle Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung an den Zahler sind Subventionen (lateinisch subvenire = zu Hilfe kommen) Nach EU-Recht sind die Subventionen, die Landwirte aus den EU-Kassen erhalten, zu veröffentlichen. Es handelt sich nicht um das vertraulich zu behandelnde Einkommen der Landwirte, sondern um die von den Steuerzahlern aufzubringenden Zuschüsse. Wer steuerfreie Subventionen aus der EU-Kasse kassiert, hat keinen Anspruch auf Geheimhaltung. Denn Subventionen sind Geschenke, die Steuerzahler bezahlen müssen. Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen ist eine von mehreren Maßnahmen im Rahmen der Transparenzinitiative, mit der in der Europäischen Union versucht wird, politische Entscheidungen transparenter zu machen und nachzuweisen, wohin die von den Steuerzahlern aufgebrachten Steuermittel fließen. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun. Denn nach wie vor ist es die Privatsache jedes Bürgers, und auch jedes Landwirtes, was er verdient. Wenn bestimmte Berufsgruppen oder Personen aber Gelder aus den öffentlichen Kassen Staates oder der Kommunen erhalten, haben sie keinen Anspruch aus Geheimhaltung. Dann gilt Transparenz. Jeder Bürger, das heißt jeder Beteiligte am Staat oder an der Gemeinde, darf erfahren, wie sein Steuergeld ausgeben wurde und wohin es geflossen ist.
Empfänger der Jahres-Zahlungen 2008 aus den EU-Agrarfonds Beträge in EURO: