Der Gemeinderat der Stadt Breisach hat in seiner Sitzung vom 10.08.1982 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 05.10.1982 genehmigt und durch Einrücken in der Badischen Zeitung am 21.10.1982 bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens wurde ein Mangel des Bebauungsplans geltend gemacht. Der Mangel wurde durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB beseitigt. Der Bebauungsplan wird hiermit neu bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 21.10.1982 in Kraft.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ liegt ab sofort mit Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, Zimmer 310, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden (1) eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften, (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und (3) nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Oliver Rein, Bürgermeister