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Breisach
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Bauliche Beliebigkeit: Zweifel am Sinn von Bebauungsplänen im Breisacher Bauausschuss?

Ästhetisch kein Highlight aber total legal: Neubau an der Vogesenstraße (Bild: J. W. Steckmeister)

Auf seiner Sitzung am Dienstag, den 06. Juli 2010, hatte sich der technische Ausschuss des Breisacher Gemeinderates mit Nutzungsänderungen, Neubauanträgen sowie den allgegenwärtigen Anträgen auf Änderung des Bebauungsplanes auseinanderzusetzen. Heiße Eisen wie die Baumaßnahmen am „Jägerhof“ oder der Antrag auf den Neubau eines Hotels an der alten Zollanlage wurden schon zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen. 

Der „Problemfall Jägerhof“ so Bürgermeister Oliver Rein würde demnächst im Rahmen eines Gesamtkonzeptes weiter bearbeitet werden. Hochseilartist Johann Traber, der ja bereits seit geraumer Zeit wegen des Baus einer umstrittenen Kapelle mit der Stadt verhandelt, hatte seinen Antrag auf Umnutzung und Sanierung eines bisherigen Lagerschuppens, der auf der Sitzung hätte besprochen werden sollen, überraschend wieder zurückgezogen. Auch auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wurde der Antrag auf Neubau eines Hotels an der alten Zollanlage in Breisach sowie die Aufstockung dort bereits vorhandener Gebäude um drei Vollgeschosse. Bis zum Sitzungstag, so Bürgermeister Rein, hätten dem Bauausschuss noch keine Gestaltungsvorschläge zu den Anträgen vorgelegen. TOP 3 und 4 wurden also ersatzlos gestrichen.

Einigkeit herrschte über die Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Kupfertorstraße. Das Konzept, das Bauamtsleiter Stefan Baum vorstellte, füge sich, so Jörg Leber (CDU), der „Genehmigungen im Nachhinein“ sonst eher skeptisch gegenübersteht, gut in die bisherigen Gebäude ein. Da auch ausreichend Parkraum für die neuen Wohn- und Büroflächen zur Verfügung steht, wurde dem Antrag einstimmig statt gegeben. Um den „sensiblen Bereich Rheinpromenade“ (BM Rein) ging es im zweiten der noch verbliebenen Tagesordnungspunkte. Hier galt es über die Nachbesserung eines Antrages auf Neubau eines Gästehauses neben dem dort bereits vorhandenen Wohn- und Restaurantgebäude abzustimmen. Nach Rücksprache mit den unmittelbaren Nachbarn hatte man das geplante Gebäude um fünf Meter Richtung Osten verschoben. Dem Neubauantrag wurde mit einer Gegenstimme zugestimmt. Der Ortschaftsrat habe, so der Oberrimsinger Ortsvorsteher Bernhard Kiefer, dem Anliegen eines Anwohners sein Haus um eine Etage aufzustocken, bereits zugestimmt. Auch der technische Ausschuss gab dem Antrag des Hauseigentümers unter TOP 5 sein einstimmiges O. K. Um den sage und schreibe achten Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan im ebenfalls in Oberrimsingen gelegenen Wohngebiet „Seilhof“ ging es unter TOP 6. Die baulich genutzte Fläche sollte durch einen eingeschossigen Anbau an das Zweifamilien- Haupthaus um 12 m² überschritten werden. Pikant an der Sache ist, dass von den 14 im Wohngebiet vorhandenen Häusern bereits sieben vom Bebauungsplan abweichen, davon vier mit Grundflächenüberschreitung und drei mit geänderten Dachformen. „Alle Furz lang eine Änderung“, fasste Lothar Menges (SPD) das Dilemma der um sich greifenden baulichen Beliebigkeit zusammen. Wozu die Kosten und die Mühe für Bebauungspläne, so der SPD- Fraktionsvorsitzende weiter. Er sei grundsätzlich gegen Befreiungen. Werner Schneider versuchte die Sache mit Humor zu sehen. „50% der Kosten für den Befreiungsantrag kassieren wir“, scherzte der vorsitzende der FDP- Fraktion. Befreiungen, so Bürgermeister Rein, „lägen auch ihm schwer im Magen“. Es sei jedoch auch kein Fehler, hin und wieder ein wenig großzügiger zu sein. Die Mehrheit des Ausschusses zeigte sich denn auch großzügig: Unter Enthaltung von Thierry Casetou (ULB) und gegen die Stimmen von Barbara Kuhn und Lothar Menges (beide SPD) wurde dem Antrag stattgegeben. Ebenfalls Zustimmung fand, vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Ortschaftsrat, der Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbe- zu Wohnzwecken in einem Anwesen in Grezhausen. Die Eigentümerin hatte ihre Kosmetikproduktion eingestellt und wollte die Produktionsräume nun zu Wohnraum umbauen.
Unter TOP 8 verschiedenes erkundigte sich Jörg Leber nach einem Haus im Neubaugebiet Vogesenstraße. Das dreigeschossige Gebäude, so Leber, stünde seit geraumer Zeit zwar bezogen aber halbfertig herum. Ob die Geschosszahl wie die hässliche Halbfertigkeit zulässig seien. Hinsichtlich der unmittelbaren Nachbarschaft zum Behördenzentrum, so Bauamtsleiter Baum, habe man an dieser Stelle des Baugebietes drei Geschosse vorgesehen. Auch das Stadium der Halbfertigkeit in Sachen Putz oder Farbe sei nicht unzulässig, da diese Faktoren in die Schlussabnahme von Gebäuden nicht mit einbezogen würden. Hässlichkeit wie Halbfertigkeit, so das Fazit des letzten Tagesordnungspunktes, stehen dem Baugesetz also nicht entgegen sondern liegen allein im Auge des Betrachters.

 

Autor:  Julius W. Steckmeister (Breisacher Nachrichten, Artikel-Nr. 2427 ISSN 2698-6949)

Angelegt am 07.07.2010 17:52.

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